Die Betreiber eines Hostels auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin-Mitte müssen ihren Betrieb einstellen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Dienstag eine Klage der Betreiber dagegen ab. Seit 2017 verbietet eine EU-Verordnung auf der Basis von UN-Sanktionen unter anderem Immobiliengeschäfte mit Nordkorea, um dem totalitären Staat keine Devisen für sein Atomwaffenprogramm zu liefern. Das Bezirksamt Berlin untersagte deshalb bereits 2018 den Betrieb, wogegen die Hosteleigentümer vor das Verwaltungsgericht zogen. Die Betreiber können noch einen Antrag auf Berufung stellen. (Aktenzeichen VG 4 K 135.19)
Sie halten ihr Geschäft trotz der Sanktionen für rechtmäßig. Die Betreiberin EGI GmbH habe seit April 2017 keine Miete mehr für das frühere Botschaftsgebäude gezahlt, in dem sie seit 2007 das «City Hostel Berlin» betreibt, sagte der Anwalt der Firma, Felix Hahn, am Dienstag vor Gericht. Damit verstoße sie aus seiner Sicht nicht gegen die Sanktionen. Das Gericht sah es dagegen als erwiesen an, dass der Betrieb zumindest eine ebenso verbotene Tätigkeit im Zusammenhang mit der Nutzung von Immobilien im Eigentum Nordkoreas darstellt.
Schon 2017 hatte Nordkorea den Hostelbetreibern eine Kündigung geschickt - auf Druck der Bundesregierung, wie es in dem Kündigungsschreiben hieß. Die EGI GmbH widersprach - stellte aber nach Angaben ihres Anwalts ihre Zahlungen der Kaltmiete in Höhe von 38 000 Euro im Monat ein. Nordkorea hatte außerdem bereits vor rund zwei Jahren eine Räumungsklage am Landgericht Berlin gestellt, aber lange den fälligen Prozesskostenvorschuss nicht bezahlt. Die Räumungsklage sei mittlerweile aber zugestellt, sagte Hahn.
Im jetzigen Versuch der Untersagung beruft sich das Bezirksamt nun auf das Ordnungsrecht, das Behörden erlaubt, Maßnahmen zur Abwehr bestehender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu treffen - dazu zählt auch der Verstoß gegen geltendes EU-Recht. An dem jetzigen Verfahren ist die Bundesregierung nach Angaben einer Sprecherin nicht beteiligt. Vertreter des Auswärtigen Amtes beobachteten den Prozess am Dienstag.
Das Mieten von Immobilien von Nordkorea ist seit 2017 verboten, so steht es in der EU-Verordnung, mittels der die Sanktionen auch im deutschen Recht gelten. 38 000 Euro Kaltmiete sind laut Mietvertrag für das Hostel im früheren Hauptgebäude der Botschaft monatlich fällig - dringend nötige Devisen für den isolierten ostasiatischen Staat, der mit solchen Einnahmen auch andernorts neben dem luxuriösen Lebensstil seiner Führungskaste auch sein Atomwaffenprogramm finanziert.
Selbst die Eltern des 2017 nach nordkoreanischer Haft verstorbenen US-Studenten Otto Warmbier forderten die Schließung des Hostels. Doch bis heute lässt sich ein Bett im Viererzimmer ab 13,65 Euro die Nacht buchen. Das könnte auch noch mindestens monatelang der Fall sein. Von etwa einem halben Jahr sei auszugehen, bis der Bezirk auch nur frühestens die Schließung des Hostels über Zwangsmittel erwirken könnte, hieß es aus Justizkreisen.
Natürlich gilt das Verbot auch umgekehrt: Auch die Nordkoreaner dürfen nach den Sanktionen ihre Liegenschaften nicht mehr verpachten, was wiederum das Auswärtige Amt auf den Plan rief. Schon im Sommer 2017 kündigte Nordkorea den Hostelbetreibern - auf Aufforderung der Bundesregierung, wie es in dem ausgesprochen höflichen Kündigungsschreiben hieß.
Eine Kündigung des Vertrags werde von der Bundesregierung nicht angestrebt, hieß es aus dem Auswärtigen Amt.