Raucher von E-Zigaretten dürfen auch in Zukunft in nordrhein-westfälischen Kneipen qualmen. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die Verdampfer, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Da in den E-Zigaretten kein Tabak verbrenne, handele es sich auch nicht um Rauchen. Darüber hinaus seien die Gefahren nicht zu vergleichen. Das Gericht schloss eine Revision aus.