Weil ihm trotz Minderjährigkeit Alkohol ausgeschenkt worden war, wollte ein verurteilter Vergewaltiger eine Mitschuld auf den Gastwirt und zwei seiner Angestellten schieben. Schließlich wäre es ohne den Alkohol nie zu der Vergewaltigung gekommen. Daher müssten sie sich auch am Schmerzensgeld für das Opfer beteiligen, so die seltsame Logik des Täters. Das sah das Oberlandesgericht in Oldenburg glücklicherweise anders und wies die Berufung gegen ein vorheriges Urteil zurück.