Dirk Iserlohe verlangt von Bundesregierung konkrete Unterstützung

| Hotellerie Hotellerie

Dirk Iserlohe, Vorstand der HONESTIS AG, zu der die Dorint Hotelgruppe gehört, ist wie die meisten Hoteliers und Gastronomen geschockt über den neuen Lockdown. Wieder sei es das Gastgewerbe, das nachhaltig wirtschaftlich belastet werde. In seinem inzwischen 20. Brief an die Bundeskanzlerin, Minister und Bundespolitiker, zeigt er sein Unverständnis über die Maßnahmen:

„Warum dürfen meine Mitarbeiter in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Risikogebieten und der Arbeitsstätte pendeln und ein Einzelreisender darf für seine Exerzitien oder zu seiner Entspannung nicht in einem Hotel übernachten?“ 

Sonderopfer, obwohl sich keiner bei Dorint infizierte

Der Familienunternehmer fragt sich schon länger, ob das die Richtlinien sind, die nachhaltig die erschreckend hohen Infektionszahlen mindern können. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und bekundet, dass ihn das geringe Fingerspitzengefühl in Hinblick auf die knallharten Maßnahmen für eine Branche mit über 2,4 Millionen Arbeitnehmern sprachlos macht. „Unsere Branche hat in den letzten Monaten enorme Investitionen in Hygiene- und Sicherheitskonzepte geleistet und sich strikt darangehalten. Bei uns hat sich in den Hotels bisher nachweislich niemand infiziert. Auch nach Aussage des Robert Koch Institutes sind eher geringe Infektionsrisiken in Hotels und Gaststätten bemerkt worden“, so der Dorint Aufsichtsratsvorsitzende. 

Dirk Iserlohe empfindet die Entscheidungen der Kanzlerin, ihres Kabinetts und der Länderchefs nicht zielführend, unangemessen und diskreditierend. Er ist darüber hinaus enttäuscht, dass die bereits im Sommer von den Virologen prognostizierte Entwicklung der Fallzahlen nicht direkt zum Anlass genommen worden ist, vorsorglich maßgeschneiderte Hilfskonzepte für die Branchen zu entwickeln, von denen jetzt wieder Sonderopfer verlangt werden. 

Unausgegorene Hilfsversprechen von Finanzminister Olaf Scholz, die nicht definiert sind, Hinweise seitens der Kanzlerin, dass die Bundesregierung sowohl auf das EU-Beihilfeverbot achten muss, als auch die offenen Fragen für alle, die nicht zu den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) gehören, seien ernüchternd und beängstigend zugleich. Die Dorint Geschäftsführung muss also bereits am 2. November 2020 die meisten Mitarbeiter wieder in die Kurzarbeit zurückschicken und das mit welcher Perspektive?

Gesetzliche Klarstellungen zur Selbsthilfe nötig

Dirk Iserlohe spricht in seinem Schreiben an Frau Dr. Merkel konkret an, dass die Regierung wenigstens Klarstellungen treffen sollte, um das Schlimmste zu verhindern. Hierzu gehören:

  • Ordentlich und aus Gründen der Gerechtigkeit festzustellen, dass die Corona-Verordnungen auf Basis des § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen worden sind und nicht fälschlicherweise pauschal nach § 28 IfSG. Hier verweist Iserlohe darauf, dass dieser Paragraf nur in Fällen wie bei der Unternehmensgruppe Tönnies anwendbar ist. Hingegen ermächtigt der § 16 IfSG die Länder wegen einer drohenden Gefahr Allgemeinverfügungen zu treffen. 
  • Die überfällige Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage, die in Artikel 240 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) für die Dauer der Pandemie aufgenommen werden könnte. Zurzeit überlässt die Regierung es der Legislative, wie der darwinistische Kampf zwischen Verpächter und Pächter ausgeht. 
  • Auch stünde es der Regierung gut, in Analogie zum Verbraucherkredit (vgl. § 3 des Artikel 240 EGBGB), auch den Finanzierern aufzuerlegen, dass bei unverschuldeten Engpässen die Kapitaldienstraten bei gewerblichen Krediten an das Ende der Laufzeit prolongiert werden. Die Bankenkrise ist sonst 2022 vorprogrammiert. 
  • Und schließlich sollte der § 19 Insolvenzordnung aufgehoben werden, um die zu erwartende riesige Insolvenzwelle im kommenden Jahr zu verhindern. Der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund ist wettbewerbsverzerrend und wirkt gegen den Gläubigerschutz. Oder will der Staat seine Überbrückungshilfen nicht zurückbekommen?

Beihilferechtlich legale Zuschüsse gemindert durch die Klarstellung des § 313 BGB und abgesichert durch den Wegfall des § 19 InsO

Deutlich fairer wäre es allerdings ohne Abzüge von – nicht in der gleichen Periode zugewiesenen – Fördermitteln die Umsatzdifferenz des Vergleichsmonat 2019 zu 2020 zu erstatten. Dies wäre aufgrund der Aussage der europäischen Kommission in Bezug auf den Artikel 107 II b) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nicht nur legitim, sondern auch legal. Würde man den § 313 BGB (vgl. ii) die Störung der Geschäftsgrundlage für Miet- und Pachträume während der Pandemie klar- und feststellen, würde sich dieser Zuschuss um den Verpächter-Anteil reduzieren. 

Nicht ausreichende Kommunikation der zuständigen Politiker mit der Branche 

Dirk Iserlohe nahm bereits Ende Juli 2020 mit einer Abordnung der Spitzenvertreter aus der DEHOGA, der IHA, dem DSGV, dem vdp, dem HDE und dem BTE, auf Einladung des Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann zu einem Hearing in den Bundestag teil. Iserlohe fragt sich, warum die zuständigen Politiker aus Recht und Wirtschaft, die Kommunikation haben einschlafen lassen und die genannten Klarstellungen, die von diesem Kreis einstimmig gefordert wurden, nicht verfolgen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Marriott baut, mit der Übernahme von Postcard Cabins, einem Anbieter im Bereich naturnaher Unterkünfte, seine Präsenz im Markt für Outdoor-Reisen aus. Die 2015 gegründete Marke bietet 1.200 Hütten an 29 Standorten in den USA. Außerdem will Marriott das Portfolio der Outdoor-Hospitality-Marke Trailborn in sein Portfolio integrieren.

In den ersten neun Monaten des Jahres konnte der Markt der Serviced-Apartments auf eine stabile Auslastung von 83 Prozent verweisen. Die tägliche Durchschnittsrate ging allerdings leicht zurück. Trotz einer weiter stark angespannten Immobilienlage, wächst dieses Segment der Beherbergungsbranche überdurchschnittlich.

Hyatt eröffnet ein Me and All Hotel in der Schweiz. Das neue Haus inmitten der Bündner Alpen ist nicht nur das erste Hotel der Marke außerhalb Deutschlands, sondern auch das erste seit der Integration der Me and All Hotels in Hyatts Portfolio.

Im Streit um die Auslegung des europäischen Digitalgesetzes DMA hat Google ein Experiment vorzeitig beendet, bei dem zahlreiche Direktangebote bei der Hotelsuche aus den Suchergebnissen entfernt wurden. Der Test habe gezeigt, so Google, dass die von Konkurrenten geforderte Entfernung von Direktbuchungslinks sowohl den Nutzern als auch den Hotels schade.

B&B Hotels setzt ihre Expansionsstrategie fort. Allein in diesem Jahr verzeichnet das Unternehmen insgesamt 48 Eröffnungen, davon 38 Übernahmen und zehn Neueröffnungen.

Nach 463 Tagen wird am 16. Dezember 2024 das neue Badehaus des Neuhaus Zillertal Resorts in Mayrhofen in Österreich eröffnet. Das generationsübergreifende Konzept soll eine Balance zwischen Rückzugsmöglichkeiten und Beisammensein für Gäste jeden Alters schaffen.

Pünktlich zum Beginn der Wintersaison eröffnet die DSR Hotel Holding heute zwei neue Hotels am Arlberg und in Tirol: Das A-ROSA Collection Thurner’s Alpenhof in Zürs und das HENRI Country House in Kitzbühel.

Das Leonardo Royal Frankfurt feiert im Dezember nach zwölf Monaten Renovierung seine Wiedereröffnung. 280 der 449 Zimmer wurden modernisiert. Auch Lobby, Meetingbereich und Gym wurden aufgefrischt.

Die MHP Hotel AG setzt ihren Wachstumskurs fort und erwartet für das Geschäftsjahr 2024 eine deutliche Steigerung des Konzern-EBITDA auf rund neun Millionen Euro. Der neue Koenigshof in München und Großveranstaltungen trugen maßgeblich zur Steigerung bei.

Union Investment hat rund vier Millionen Euro in die Modernisierung eines Hotels in Innsbruck investiert. Das 2011 fertiggestellte Gebäude wurde bis Juli 2021 als Ramada Hotel betrieben, bevor es 2022 von der HR Group übernommen und vorübergehend als Tivolihotel Innsbruck geführt wurde.