Gastgewerbe in Baden-Württemberg demonstriert für Öffnungsperspektiven

| Politik Politik

Auf die existenzbedrohliche Lage ihrer Branche haben Gastronomen und Hoteliers aus allen Teilen Baden-Württembergs bei einer Kundgebung des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA auf dem Stuttgarter Karlsplatz aufmerksam gemacht und Öffnungsperspektiven für ihre Betriebe gefordert. Mit eingedeckten, aber unbesetzten Restauranttischen verdeutlichten sie symbolisch die Notlage ihres Gewerbes im Corona-Lockdown.

An der Kundgebung nahmen die Vorsitzenden zahlreicher DEHOGA-Kreisstellen aus allen Teilen Baden-Württembergs stellvertretend für ihre Kolleginnen und Kollegen im Land teil – insgesamt rund 50 Personen. Um optimalen Infektionsschutz gewährleisten zu können, hatte der Verband bewusst auf eine Veranstaltung mit mehr Teilnehmenden verzichtet, „obwohl es an Zuspruch sicher nicht gemangelt hätte“, wie DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt erklärte.

Anlass der Kundgebung waren die anstehenden Bund-LänderGespräche am 3. März. Der DEHOGA tritt dafür ein, dass Gastronomie und Hotellerie bei Öffnungskonzepten gegenüber anderen Wirtschaftszweigen nicht benachteiligt werden. „Wir waren die ersten, deren Betriebe geschlossen wurden – wir müssen endlich raus aus dem Dauer-Lockdown“, so DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Der Teil-Lockdown im November sei nicht durch hohe Infektionszahlen in der Branche begründet gewesen, sondern eine politische Entscheidung – „ein Sonderopfer, das die Politik uns abverlangt hat“, so Engelhardt. Gastgewerbe, Tourismus und Kultur hätten schließen müssen, „damit andere Branchen und Bereiche offen bleiben können“. Dieses Sonderopfer dürfe kein Dauerzustand werden.

Hotellerie und Gastronomie hätten mit funktionierenden Hygienekonzepten im Sommer 2020 bewiesen, dass sie unter CoronaBedingungen verantwortungsvoll arbeiten können. „Wir waren und sind keine Pandemietreiber, deshalb wäre es inakzeptabel, wenn unsere Branche gegenüber anderen Branchen bei Öffnungskonzepten nachrangig behandelt wird“, betonte der Verbandsvorsitzende. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) stufe die Ansteckungsgefahr in Gastronomie und Hotellerie als moderat bzw. niedrig ein.

Engelhardt begrüßte den Vorstoß der baden-württembergischen Landesregierung zum Einsatz von Schnelltests, um Öffnungsmöglichkeiten auch im Gastgewerbe zu schaffen. Zwar seien noch viele Fragen ungeklärt, z.B. zur ausreichenden Verfügbarkeit der Tests, zur praktischen Umsetzung und zu den Kosten. Aber, so Engelhardt: „Wir können uns gut vorstellen, dass Schnelltests in einigen Bereichen unserer Branche – zum Beispiel bei Veranstaltungen – verantwortungsvolle Lockerungen schneller ermöglichen können.“ Es sei gut, dass die Landesregierung eine Diskussion in Gang bringe, die wegführe von der starren Fixierung auf Inzidenzzahlen.

Von den Bund-Länder-Beratungen am 3. März erwarte das Gastgewerbe konkrete Öffnungsperspektiven für alle gastgewerblichen Betriebsarten – auch für die seit März 2020 durchgehend geschlossenen Clubs und Diskotheken. Dabei bekenne man sich zur Verantwortung für die Gesundheit von Gästen und Beschäftigten. „Niemand im DEHOGA fordert von der Politik, dass sie die Entwicklung der Infektionszahlen vorhersagen kann, und niemand von uns will unvorsichtige Maßnahmen, die einen dritten Lockdown zur Folge haben“, erklärte Engelhardt. Wenn aber Öffnungsperspektiven für andere, vergleichbare Branchen, zum Beispiel für den Einzelhandel, in Aussicht gestellt würden, müsse das auch für das Gastgewerbe gelten.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe gehört mit über 30.000 Betrieben und mehr als 250.000 Erwerbstätigen zu den großen mittelständischen Branchen im Land. Gastronomie und Hotellerie sind Hauptleistungsträger der Tourismuswirtschaft, die landesweit fast 400.000 Vollzeit-Arbeitsplätze sichert. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.