Die Landeshauptstadt Düsseldorf will gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Der Düsseldorfer Stadtrat beschloss dazu am Donnerstag eine neue Wohnraum-Schutzsatzung. Wohnraum darf damit nur noch mit Genehmigung zweckentfremdet werden. «Durch die Umwandlung von Wohnungen zu reinen Ferienwohnungen und Leerstehenlassen von Wohnungen wird die Situation auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt zusätzlich verschärft. Mit der Wohnraumschutzsatzung haben wir nun ein Instrument, um gegen solchen Missbrauch vorgehen zu können», erklärte Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) nach dem Ratsbeschluss.
Die Satzung soll die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen einschränken, die über Internetportale wie Airbnb vermarktet werden. Die Initiatoren wollen außerdem den Leerstand von Wohnungen einschränken und so den Düsseldorfer Wohnungsmarkt entlasten. Eine breite Mehrheit stimmte dem Antrag von SPD, Grünen und FDP zu.
Die Untervermietung bewohnter Wohnungen etwa während des eigenen Urlaubs soll aber möglich bleiben. Auf Grundlage der Satzung ist es nun möglich, die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken behördlich anzuordnen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro je Wohneinheit.
Ein «Bündnis für bezahlbaren Wohnraum» und die Linken-Fraktion kritisierten, die Maßnahmen gingen nicht weit genug. Auch der Hotel- und Gaststättenverband sieht Nachbesserungsbedarf. Wünschenswert wäre aus Sicht des Verbandes eine Registrierungspflicht für Vermieter, die auf den entsprechenden Plattformen Wohnraum vermarkten.