Streit um Ferienhäuser in Lübecks Altstadt geht in die nächste Runde

| Tourismus Tourismus

Der Streit um die Vermietung kleiner Ganghäuser in der Lübecker Altstadt an Feriengäste geht in die nächste Runde. Rund 40 Hausbesitzer, die in der «Interessengemeinschaft Ferienvermietung Lübeck und Travemünde» zusammengeschlossen sind, wollen gegen die Hansestadt Lübeck vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht klagen. Das habe die Interessenvertretung auf ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen, sagte deren Vorsitzender Karl-Heinz Brenner am Dienstag. Zuvor hatten die «Lübecker Nachrichten» berichtet.

Man sei zwar mit einem Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt vor Gericht gescheitert, doch gehe es ins Hauptsacheverfahren, sagte Brenner. «Wir warten jetzt auf die formellen Ablehnungsbescheide der Hansestadt Lübeck gegen unsere Widersprüche. Sobald die da sind, legen wir los», sagte Brenner.

Hintergrund des Streits ist das 2019 ausgesprochene Verbot der Hansestadt Lübeck, die pittoresken Häuschen in den für Lübeck typischen Gängen und Höfen als Ferienunterkünfte zu vermieten. Dagegen hatten die Hausbesitzer bei der Stadt Widerspruch eingelegt.

Die Stadt begründet ihr Verbot unter anderem mit dem Kampf gegen den Wohnraummangel. «Die Vorgehensweise der Verwaltung basiert auf der von der Bürgerschaft 2019 beschlossenen Erhaltungssatzung. Die gibt eine klare Maßgabe für das Handeln der Verwaltung vor und gilt im Geltungsbereich der Satzung für alle», sagte ein Sprecher der Hansestadt am Dienstag. Von den knapp 10 000 Wohnungen in der Altstadt werden nach Angaben der Stadt rund 280 als Ferienwohnungen vermietet. Etwa 100 davon befinden sich in Ganghäusern.

Die Erfahrungen vieler anderer Städte hätten gezeigt, dass durch die Umwandlungen eine Vorbildwirkung entstehen könne, die zu einer immer weiter um sich greifende Umwandlung von bestehenden Wohnungen in Ferienwohnungen führen könne, sagte der Sprecher. «Deshalb ist es wichtig, jetzt ein klares Signal zu senden, was erlaubt ist und was nicht», sagte er. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zweisamkeit im Urlaub? Nicht für jeden ein Traum. Jeder Zehnte wünscht sich die Ferien lieber ohne den Partner zu verbringen. Häufigste Störfaktoren unter Pärchen sind die schlechte Laune des anderen und übermäßige Handynutzung.

Die TUI setzt ihr starkes Ergebnis- und Umsatzwachstum fort und berichtet ein erfolgreiches 3. Quartal des Geschäftsjahres 2024: Mit 5,8 Millionen Gästen im Berichtszeitraum erreichte der Touristikkonzern einen Rekordumsatz von 5,8 Milliarden Euro. Der Umsatz lag um 9 Prozent über dem Vorjahr.

Das Phänomen des «Strandsterbens» ist auch in Spanien zu beobachten. Experten sehen eine Ursache darin, dass Küsten direkt bis zum Strand bebaut wurden. Erste Küstenorte treffen drastische Maßnahmen.

Auf Mallorca haben erneut Einheimische gegen den Massentourismus demonstriert. Rund hundert Menschen hatten den Strand des vor allem bei Deutschen beliebten Ballermanns symbolisch besetzt.

Der Tourismus hat in Berlin seit der Pandemie wieder deutlich angezogen. Wirtschaftssenatorin Giffey ist zufrieden. Für ihr Jahresziel muss die Entwicklung im zweiten Halbjahr so weitergehen.

Ob an der Küste, auf den Inseln oder im Harz. Wer in Niedersachsen Urlaub macht, muss oft einen Tourismusbeitrag zahlen. Je nach Urlaubsziel unterscheiden sich die Preise dabei merklich. Unterschiede gibt es auch darin, wie die Orte das Geld nutzen. 

Knapp zehn Wochen nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI können betroffene Kunden bald mit einer Entschädigung rechnen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF), über den Pauschalreisen abgesichert sind, startet nun mit dem Erstattungsprozess.

Die Inflation macht auch vor dem Urlaub nicht halt. Im Gegenteil: Reisen und typische Ausgaben in den Ferien sind in Bayern zuletzt überdurchschnittlich gestiegen.

In Zusammenarbeit mit YouGov hat Urlaubsguru 1000 Eltern befragt, was ihnen im Familienurlaub am wichtigsten ist. Das Ergebnis zeigt, dass drei Dinge ihnen besonders am Herzen liegen.

Die Heinz Sielmann Stiftung und der Deutsche Wanderverband veranstalten wieder die bundesweite Publikumswahl zum „Naturwunder des Jahres“. Alle Menschen können ab heute online für ihr Naturwunder abstimmen.