Kommen Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, können Arbeitgeber ihnen steuerfreie Zuschüsse zu den Fahrtkosten auszahlen. Gängig ist das zum Beispiel bei Monatstickets. Weil die Monatstickets zwischen Juni und August wegen des 9-Euro-Tickets entsprechend günstig ausfallen, können die Fahrtkostenzuschüsse zum Teil höher liegen. Halten Arbeitgeber ungeachtet des Billig-Tickets an dem bisherigen Betrag fest, muss das aber kein Problem sein.
«Der Arbeitgeber kann teilweise den gleichen Zuschuss bezahlen wie bisher», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Finanzverwaltung hat für diese Fälle eine Vereinfachungsregelung beschlossen. Für die Monate Juni, Juli und August 2022 bleibt die Steuerfreiheit selbst dann bestehen, wenn die Zuschüsse des Arbeitgebers im Monat höher sind als die Kosten des Arbeitnehmers.