Diese Rechte haben Mitarbeiter nach der Kündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Plötzlich raus aus dem Job - das kann erleichtern, aber auch verunsichern. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt in ihrem Magazin (Ausgabe März/April 2022) Tipps, was Beschäftigte jetzt beachten sollten:

Kündigungsschutzklage prüfen

Kündigungen können rechtswidrig sein. Besteht der Verdacht, sollten Betroffene spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten werde die Kündigung trotz ihrer Rechtswidrigkeit wirksam. Die Arbeitnehmerkammer Bremen rät, eine Kündigung idealerweise kurzfristig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen

Wer selbst kündigt, muss mit einer sogenannten Sperrzeit rechnen. Bis zu zwölf Wochen wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt. Der gleiche Fall tritt ein, wenn Beschäftigten wegen einer Verletzung des Arbeitsvertrags gekündigt wird oder sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Keine Sperrzeit gibt es dagegen, wenn Beschäftigte einen anerkannten Grund haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden - etwa bei schwerem Mobbing. Auch wer zum Beispiel zum Ehepartner in eine andere Stadt zieht, hat einen anerkannten Grund. Hier wird der Arbeitnehmerkammer Bremen zufolge aber immer im Einzelfall entschieden.

Anspruch auf Abfindung prüfen

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Beschäftigte, denen gekündigt wurde, nicht. Das gelte selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis viele Jahre gedauert hat, heißt es von der Kammer. Ausnahmefälle gelten, wenn es einen Sozialplan gibt. Abfindungen werden laut Arbeitnehmerkammer Bremen aber häufig von Arbeitgebern angeboten, um Kündigungsschutzklage von Beschäftigten zu vermeiden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Studie zeigt: Die Vorschläge der KI-Chatbots ChatGPT und Gemin sind meist gesünder als das, was Menschen im Durchschnitt täglich zu sich nehmen. Eine professionelle Ernährungsberatung können die KI-Chatbots jedoch nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche nehmen trotz eines Rückgangs ihres Zuckerkonsums im Vergleich zu früher immer noch zu viel Zucker zu sich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Bonn, die die Aufnahme von freiem Zucker im Alter von 3 bis 18 Jahren ausgewertet hat.

Das Smartphone nicht sofort griffbereit zu haben - für die meisten von uns fast unvorstellbar. Manche Arbeitgeber aber verbieten die private Handynutzung am Arbeitsplatz. Ist das erlaubt?

Ferienwohnungen bieten einigen Komfort. Doch wenn etwas zu Bruch geht, kann das die Freude schnell trüben. Welche Versicherungen wichtig sind – und worauf Urlauber besonders achten sollten.

Auch im Frühjahr ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland weiter gestiegen. Im zweiten Quartal dieses Jahres gingen 46,1 Millionen Menschen einem Job nach oder waren selbstständig. Neue Jobs entstanden allerdings fast ausschließlich in einem Bereich.

Bei vielen galt Alkohol in Maßen lange als gesundheitsfördernd. Doch das stimmt wohl nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat ihre Position dazu jetzt verändert.

Was weiß der Arbeitgeber schon über den Bewerber, bevor er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird? Eine Suchmaschinenabfrage kann vieles preisgeben. Aber ist das auch erlaubt?

Die Distributionsstrategie eines Unternehmens bildet einen essenziellen Bestandteil seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. In einer globalisierten und digitalisierten Wirtschaftsumgebung ist die strategische Planung und Implementierung von Distributionskanälen von entscheidender Bedeutung für den Erfolg. Ein Gastbeitrag der HSMA.

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Wann wird es bezahlt - und wann nicht?

Der Lachs hat den Alaska-Seelachs wieder als Lieblingsfisch der Deutschen abgelöst. Insgesamt kauften die Bundesbürger im vergangenen Jahr weniger Fisch, bezahlten dafür aber mehr.