Wenn an Feiertagen gearbeitet wird, so wie in Hotels und Restaurants üblich, soll ein finanzieller Ausgleich häufig als Entschädigung dienen. Aber ist dieser Anspruch gesetzlich geregelt?
Kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag
«Nein», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen dem Experten zufolge eine andere Rechtsgrundlage. «Ein solcher Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben.»
Eine betriebliche Übung beschreibt dabei eine Art Gewohnheitsrecht: Wiederholt der Arbeitgeber regelmäßig bestimmte Verhaltensweisen, kann die Belegschaft daraus schließen, dass die Leistung auf Dauer gewährt werden soll.