Am IST-Studieninstitut startet im April erstmals die neue Weiterbildung „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Hier wird Teilnehmern vermittelt, wie sie Beschäftigte nach langer Krankheit erfolgreich zurück in den Arbeitsprozess holen.
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, betriebliches Eingliederungsmanagement nach gesetzlichen Vorgaben anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war. Ziel dieser Verpflichtung: Mitarbeiter vor weiterer Krankheit, krankheitsbedingter Kündigung oder Frühverrentung zu schützen und den Arbeitsplatz zu erhalten.