Können Beschäftigte den gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen?

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Viele haben in den vergangenen zwei Jahren wegen der Einschränkungen durch die Pandemie auf lange Reisen verzichtet. Nun lässt sich endlich wieder besser planen. Vier oder fünf Wochen Auszeit klingen da verlockend. Aber wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Dürfen Beschäftigte ihren gesamten Urlaubsanspruch auf einmal auf den Kopf hauen?

«Das ist möglich wenn der Arbeitgeber einverstanden ist», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Schwieriger werde es aber, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können.

 

 

Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren

In Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist zwar vorgesehen, dass der Arbeitgeber den Urlaub zusammenhängend zu gewähren hat. Das gilt laut Bredereck aber nicht, wenn dem dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers entgegenstehen.

Laut Gesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber Anspruch darauf, dass ihnen mindestens zwölf Werktage Urlaub am Stück gewährt werden. Allerdings nur, wenn man von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche müssen Beschäftigte also mindestens zehn Urlaubstage am Stück gewährt bekommen.

«Anders verhält sich das nur, wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch geringer ausfällt, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis nicht über das gesamte Jahr bestand», so Bredereck. (dpa)


 

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