Private Konsumausgaben in Hotels und Restaurants 2021 erneut gesungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Lockdowns und andere Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben den Privatkonsum in Deutschland das zweite Jahr in Folge gedämpft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sanken die preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte im vergangenen Jahr gegenüber dem ersten Corona-Jahr 2020 um 0,2 Prozent. Sie lagen damit um 5 Prozent unter dem Vorkrisenniveau 2019.

Der Rückgang sei unter anderem auf den Lockdown im ersten Quartal 2021 sowie auf weitere Corona-Beschränkungen zum Jahresende zurückzuführen. Mit den Lockerungen gaben die Konsumentinnen und Konsumenten dann wieder mehr Geld aus, wie die Wiesbadener Behörde am Dienstag mitteilte. Der Privatkonsum ist eine wichtige Stütze der deutschen Konjunktur.

Besonders deutlich waren die Auswirkungen auf das Gastgewerbe: Nach dem starken Rückgang der preisbereinigten Konsumausgaben für die Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen im Jahr 2020 um 34,2 Prozent wurde im Jahr 2021 nochmals 1,7 Prozent weniger ausgegeben. Damit erreichten die Konsumausgaben im Gastgewerbe im zweiten Corona-Jahr nur knapp 65 Prozent des Vorkrisenniveaus von 2019. Die preisbereinigten Ausgaben für Freizeit- und Kulturdienstleistungen lagen bei knapp 86 Prozent des Vorkrisenniveaus.

Zwar gaben die Menschen in Deutschland etwas weniger für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (minus 0,3 Prozent) aus als im ersten Corona-Jahr. Das Vorkrisenniveau wurde aber um 3,4 Prozent übertroffen.

Während die Menschen im ersten Pandemie-Jahr wohl auch aufgrund der auf sechs Monate befristeten Mehrwertsteuersenkung verstärkt langlebige Gebrauchsgüter wie Möbel kauften, sanken die Ausgaben dafür im vergangenen Jahr. Den Angaben zufolge verringerten sich nach der Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung die Ausgaben für Einrichtungsgegenstände 2021 um 1,7 Prozent, für langlebige Gebrauchsgüter insgesamt um 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.

Wenn Daten zu Einkommen und Krediten nahezu offen im Internet stehen, ist das eine Einladung für Kriminelle. Ein IT-Experte und der Chaos Computer Club haben womöglich Schlimmeres verhindert und Datenlecks bei Check24 und Verivox aufgedeckt. Check24 bezeichnet sich selbst auch als größtes deutsches Reiseportal, das auch Hotelzimmer vermittelt.

Bürobeschäftigte in deutschen Metropolen fahren einer Umfrage zufolge wieder öfter zur Arbeit ins Unternehmen. Angestellte in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart kamen zuletzt im Schnitt an 3,6 Tagen pro Woche ins Büro. Damit nähere sich die Büroanwesenheit dem Vor-Corona-Niveau an.

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Im vergangenen Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet.