Sattes Plus - Beschäftigte in Hotels und Restaurants in Baden-Württemberg erhalten mehr Geld

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe Baden-Württembergs erhalten ab Juli mehr Geld. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga)und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag, wie beide Parteien am Dienstag in Stuttgart mitteilten. Neu sei zudem das Tarifraster, das sich an der Qualifikation der Beschäftigten und dem Verantwortungsumfang der jeweiligen Tätigkeit orientiere statt wie bisher an den Berufsbezeichnungen des traditionellen französischen Modells.

In der Einstiegs-Lohngruppe für ungelernte Kräfte steigt der Stundenlohn zum 1. Juli 2022 um 14,3 % auf 12,30 EUR pro Stunde. Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine weitere Anhebung des Stundenlohns auf 12,60 Euro.

Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung erhalten vom 1. Juli an im ersten Jahr ihrer Beschäftigung 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung um 8,4 % auf 15,50 EUR pro Stunde. Damit liegt der Tariflohn für ausgebildete Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe ab 1. Juli 2022 bei mindestens 2417 Euro brutto pro Monat und ab dem 1. Oktober 2023 bei mindestens 2.620 Euro brutto pro Monat.

Über eine deutliche Steigerung ihrer Bezüge dürfen sich die Auszubildenden im Gastgewerbe freuen: Ihre Vergütung steigt zum 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Für Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr wurde eine Anhebung um 16,7% auf 1.050 EUR vereinbart. Im dritten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im baden-württembergischen Gastgewerbe ab September 1.150 EUR, was einer Anhebung um 15,9% entspricht.

„Mit diesem Tarifabschluss beschreiten wir den Weg in die richtige Richtung zur Aufwertung der Berufe im Gastgewerbe“, “, erklärt Alexander Münchow, Verhandlungsführer und Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Viele tausend Beschäftigte im Gastgewerbe werden deutlich mehr Geld bekommen, oft hunderte Euro mehr pro Monat. Wir haben es geschafft, nicht nur den Einstiegslohn über 12 Euro, sondern die komplette Lohntabelle deutlich nach oben zu schieben, um Fachkräfte zu sichern und neue Menschen für das Gastgewerbe zu begeistern. Diese Lohnsteigerungen sind für unsere Mitglieder nach den Einbußen während der Corona-Pandemie, bei der aktuellen Rekordinflation und explodierenden Energiepreisen enorm wichtig. Besonders freuen wir uns, dass wir mit dem DEHOGA ein völlig neues Tarifraster entwickeln konnten, das transparente Aufstiegschancen für alle Beschäftigten bietet und gleiche Bezahlung für Frauen und Männer sicherstellt“, so Münchow.

Fritz Engelhardt, der als Landesvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA die Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen vertrat, erklärt: „Gastronomie und Hotellerie in Baden-Württemberg bieten attraktive Arbeitsplätze und wettbewerbsfähige Löhne – das haben wir mit dieser Tarifeinigung erneut unterstrichen.“ Mit den vereinbarten Erhöhungen sei man hart an die Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Betriebe gegangen. „Wir verstehen diesen Tarifabschluss ausdrücklich als positives Signal an die Beschäftigten, die dem Gastgewerbe in schwieriger Zeit die Treue halten“, so Fritz Engelhardt.

Grundlegend neu ist das fünfstufige Tarifraster, auf das sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt haben. Anders als bisher orientiert sich die Vergütung der Beschäftigten nicht mehr an den Berufsbezeichnungen des traditionellen französischen Modells, sondern an der Qualifikation der Beschäftigten und dem Verantwortungsumfang der jeweiligen Tätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Fachkraft z.B. in der Küche, im Service oder am Hotel-Empfang tätig ist. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Azubis werden dringender denn je gesucht: In der aktuellen "Ausbildungsumfrage 2024" meldet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einen Höchststand bei der Zahl der Betriebe, die nicht genügend Nachwuchs finden. Das Gastgewerbe gehört neben Industrie, Handel, Verkehrsbranche und Baugewerbe zu den am meisten betroffenen Branchen.

Der DEHOGA Bundesverband warnt aktuell vor zwei Betrugsmaschen. So habe der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Hinweise auf Fake-Rechnungen erhalten. Bei einer zweiten aktuellen Betrugsmasche wird potentiellen Opfern Ware aus der angeblichen Insolvenzmasse eines Getränkemarkts angeboten.

Um das Gehalt aufzustocken, kann sich neben dem eigentlichen Hauptberuf noch ein Minijob eignen. Oder vielleicht sogar mehrere? Folgendes sollten Sie dazu wissen.

Viele der rund 1,2 Millionen Azubis machen einer Umfrage zufolge regelmäßig Überstunden. Angehende Köchinnen und Köche leisten demnach mit durchschnittlich 6,1 Überstunden pro Woche die meiste Mehrarbeit gefolgt von Hotel-Azubis.

Ist der Arbeitsplatz vom Wohnsitz weit entfernt, haben Arbeitnehmer manchmal eine zweite Wohnung in der Nähe vom Job. Welche Kosten für Heimfahrten sie bei der Steuererklärung geltend machen können.

Pizza und Pasta sind nicht nur in Italien in aller Munde: Auch in sechs anderen europäischen Ländern liegt die italienische Küche weit vorn. Am schlechtesten bewerten viele das Essen von der Insel. Das sehen auch die Briten so.

Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die Ent­spannung nach dem Urlaub hält bei vielen Beschäftigten nicht lange an. Jeder dritte Befragte ist bereits in der ersten Arbeitswoche nach dem Urlaub wieder urlaubsreif.

Frauen waren stets unzufriedener mit dem eigenen Einkommen als Männer. Diese Lücke ist einer Studie zufolge zuletzt zumindest kleiner geworden. Abgefragt wurde auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.

Tatsächlich selbstständig oder doch abhängig beschäftigt? Eine Frage, vor der viele Freiberuflerinnen und Freiberufler stehen. Aber was ist eigentlich das Problem?

Wenn Mitarbeiter oder Führungskräfte in der Öffentlichkeit über ihren Arbeitgeber lästern oder gar Geheimnisse ausplaudern, kann sie das ihren Job kosten. Denn Verschwiegenheit ist nicht nur eine Stilfrage, sondern auch ein rechtlicher Anspruch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.