Viel Eigenverantwortung tragen und ein geschätztes Mitglied im Team sein: Azubis freuen sich, wenn sie ernst genommen werden. Aber heißt das, dass auch sie länger bleiben müssen, wenn Überstunden anfallen?
In der Regel sind Überstunden nicht erlaubt. Im Ausbildungsvertrag sind Ausbildungsdauer sowie die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit vereinbart - und die sind so angelegt, dass sie zur Vermittlung der Lerninhalte ausreichen. «Dann gehen Überstunden eigentlich gar nicht», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg.
Der springende Punkt: Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. «Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen», so Markowski. Auszubildende sind folglich grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.
Mehrarbeit nur für Ausbildungszweck zulässig
Es kann aber Ausnahmen geben. Zum Beispiel, wenn Regelungen in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag auch mal Überstunden zulassen. «Dann können auch im Ausbildungsverhältnis Arbeitsstunden vorkommen, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen.»
Entscheidend ist Fachanwalt Markowski zufolge aber, dass diese Stunden dem Ausbildungszweck dienen. «Und deswegen muss gleichzeitig jemand da sein, der die Ausbildung verantwortet.» Heißt: Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss die längere Ausbildungszeit begleiten und überwachen. Auszubildende mit an einer Maschine einzusetzen und Überstunden machen zu lassen, damit ein Auftrag fertig wird, geht also nicht.