Umfrage: Mehrheit in Deutschland für Einführung der Vier-Tage-Woche

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In Belgien wurde jüngst die Vier-Tage-Woche bei gleicher Arbeitszeit beschlossen - auch in Deutschland spricht sich eine Mehrheit dafür aus. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL und ntv würden es 71 Prozent der Befragten begrüßen, wenn Deutschland dieses Modell übernehmen würde. 22 Prozent fänden diese Möglichkeit nicht gut, wie es in einer Mitteilung der Sender von Samstag hieß. Auf Zustimmung stoße das «Belgische Modell» vor allem bei den 30- bis 44-Jährigen (81 Prozent) und den Befragten mit höherem Bildungsabschluss (Abitur, Studium: 75 Prozent).

 

In Belgien können Arbeitnehmer ihre Wochenarbeitszeit künftig flexibel an vier oder fünf Tagen in der Woche verrichten. Die Gesamtarbeitszeit ändert sich aber nicht. Vollzeit-Arbeitnehmer sollen am Tag länger arbeiten dürfen, damit alle erforderlichen Stunden in vier Tagen geleistet werden können. Ein Vollzeit-Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche könnte beispielsweise an 4 Tagen jeweils 10 Stunden statt an 5 Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten. Nach Angaben von Belgiens Premierminister Alexander De Croo sollen Beschäftigte so mehr Flexibilität und Freiheit erhalten. Dies solle der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zugutekommen.

In Deutschland würden sich 59 Prozent der Erwerbstätigen der Umfrage zufolge für eine Vier-Tage-Woche entscheiden, wenn sie die Wahl hätten. 31 Prozent wäre es demnach lieber, ihre jetzige Wochenarbeitszeit an fünf Tagen zu leisten. Das Vier-Tage-Modell würden vor allem Erwerbstätige im mittleren Alter (30- bis 44-Jährige: 64 Prozent) und Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss (62 Prozent) bevorzugen. (dpa)

Arbeitsminister Heil gegen generelle Vier-Tage-Woche

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will keine generelle Möglichkeit einer Vier-Tage-Woche wie in Belgien einführen, aber flexiblere Arbeitszeitmodelle ausbauen. "Ich möchte das nicht für den gesamten deutschen Arbeitsmarkt vorschreiben", sagte Heil dem "Tagesspiegel" (Sonntag). Bei dem Modell in Belgien bleibt die Wochen-Arbeitszeit zwar gleich, aber wenn Arbeitnehmer sie in vier Tagen schaffen, haben sie am fünften Tag frei.

"Wenn so ein Modell zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Betriebsparteien vereinbart werden kann, ist dagegen nichts einzuwenden", betonte Heil, dass er sich dem nicht grundsätzlich widersetzt. "Mir geht es darum, Flexibilität zu ermöglichen, damit die Arbeit an die Bedürfnisse der Menschen angepasst ist. Ich habe zum Beispiel die Brückenteilzeit eingeführt, so dass Menschen, die für die Familie eine Zeit lang Stunden reduzieren wollen, wieder in Vollzeit zurückkommen können", sagte Heil.

Und es werde eine Bildungszeit nach österreichischem Vorbild eingeführt, damit Menschen Zeit und die finanzielle Sicherheit für Weiterbildungen haben. "Der Wandel von Wirtschaft und Arbeitswelt ist rasant - Digitalisierung, Demographie und der ökologisch notwendige Umbau der Industrie sind die Treiber", betonte Heil. "Damit die Beschäftigten von heute die Arbeit von morgen machen können, müssen wir zur Weiterbildungsrepublik werden. Mein Modell sieht vor, dass Beschäftigte bis zu einem Jahr Bildungszeit nehmen können oder bis zu zwei Jahren Bildungsteilzeit, um sich beruflich weiterzuqualifizieren und in dieser Zeit aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden." So könne sich dann zum Beispiel eine Mechanikerin in Ruhe zur Umwelttechnikerin weiterbilden lassen. "Das ist dann eine Win-win-Situation: Sie kann beruflich aufsteigen, ihr Arbeitgeber muss nicht mühsam qualifizierte Fachkräfte suchen, sondern hat sie schon an der Hand. In Zeiten des Fachkräftewandels werden diese Modelle von großer Bedeutung sein."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die eServices im Bereich Arbeitsmarktzulassung erweitert. Anträge für Ferienbeschäftigungen können seit dem 18. Juli 2024 vollständig digital gestellt werden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen offen.

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Ein befristeter Vertrag hat eigentlich ein festes Start- und Enddatum. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden?

Frühere Untersuchungen hatten darauf hingedeutet, dass Menschen, die wenig Alkohol trinken, im Vergleich zu Abstinenzlern weniger anfällig für manche Krankheiten sind. Doch eine neue Analyse widerspricht - und nennt konkrete Gründe für jene Resultate.

Wer Jobangebote über Messenger-Dienste wie Telegram und WhatsApp erhält, sollte vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor betrügerischen Maschen und gibt Tipps zum Schutz.