Der Schuss ging wohl nach hinten los – der Kellner eines Lokals im fränkischen Lichtenfels hatte die Polizei alarmiert, da ein 20-jähriger Gast seine Zeche von 41 Euro nicht bezahlen konnte. Das Problem daran: Der Kellner hatte dem jungen Mann immer weiter eingeschenkt, obwohl der Gast bereits erkennbar alkoholisiert war. Nun muss sich der Kellner nach dem Gaststättengesetz verantworten.