Seit Jahresanfang gilt in Tübingen, wegen ausufernder Müllberge, eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Coffee-to-go-Becher. Dagegen geklagt hatte die Inhaberin einer Tübinger Filiale von McDonald‘s. Begründung: Die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes.
In der Universitätsstadt sind seit Januar 50 Cent fällig für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und -speiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Steuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die in den Einwegverpackungen Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Etwa 440 Betriebe beteiligen sich.
Die Filialbetreiberin argumentierte, dass sie bereits Lizenzgebühren zahle für ihre Beteiligung am Dualen System. Die Verpackungssteuer führe zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung. Palmer meinte, das Duale System sei eine «Selbstbetrugsveranstaltung» und sei keine echte Verwertung.
Tübinger Verpackungssteuer ist unwirksam
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Verpackungssteuer nun für unwirksam erklärt. Die Klage der Inhaberin einer McDonalds-Filiale war damit erfolgreich, wie ein Sprecher am Mittwoch in Mannheim mitteilte. Es wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Sie soll voraussichtlich im April bekanntgegeben werden, hieß es. Die Entscheidung der Richter erging im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor dem Gericht am Dienstag. (dpa)