Streit um angebliche Wartezeiten: Bräustüberl am Tegernsee zwingt Google in die Knie

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Wie das Herzogliche Bräustüberl  am Tegernsee berichtet, hat Google, wenige Stunden vor Verhandlungsbeginn, die Ansprüche der Traditionswirtschaft anerkannt und geht damit einem Rechtsstreit aus dem Weg. Wirt Peter Hubert hatte den Internet-Riesen verklagt. Grund waren Angaben von Google zu angeblichen Wartezeiten in dem Gasthaus.

Laut Bräustüberl teilte Google LLC in einem Schriftsatz an das Landgericht München I mit, dass man die Ansprüche des Herzoglichen Bräustüberls Tegernsee anerkenne. Die von Wirt Peter Hubert beanstandeten Angaben zu falschen Wartezeiten gehören damit der Vergangenheit an. Das für Mittwochvormittag angesetzte Gerichtsverfahren wurde noch am Abend „wegen Anerkenntnis“ abgesetzt.

Ein Google-Sprecher bestätigte die Absage des Termins gegenüber der Deutschen Presse Agentur. „Wir haben die Funktion 'Wartezeiten' ja bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen.“ Dem Wirt stehe es aber frei, die Wartezeitenangaben in Zukunft wieder freischalten zu lassen.

Der Rückzieher des Internetriesen in dem ungleichen Bayerischer-David-gegen-US-Goliath-Duell kommt einer Sensation gleich. „Dass Google einen Anspruch freiwillig anerkennt, habe ich noch nicht erlebt“, sagt Peter Huberts Rechtsbeistand Dr. Thomas Glückstein. Klar erkennbar ist aber auch: „Google wollte es keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.“ Nach dem enormen Medienecho, das Huberts Schritt in den vergangenen Wochen ausgelöst hatte, wäre auch am morgigen Verhandlungstermin mit erheblicher Pressepräsenz zu rechnen gewesen. Neben einer Reihe von Printjournalisten hatte sich auch Radio-, TV- und Webredaktionen angekündigt.

Zugleich entziehe sich Google durch die Anerkenntnis aber dem zweiten Aspekt der Klage, in dem es um die grundsätzliche Rechtsfrage gehe, ob eine Klage gegen einen US-Konzern in Deutschland gestellt werden könne, so ein Pressetext des Bräustüberls. 

Das Herzogliche Bräustüberl Tegernsee hatte es mit dem Giganten aufgenommen: Wirt Peter Hubert verklagte den Internet-Riesen Google wegen Angaben zu angeblichen Wartezeiten. Denn auch wenn die Gaststätte an Oberbayerns Promi- und Touristenhotspot meist gut besucht ist, müssen Gäste laut Hubert nicht warten. Laut Google waren es hingegen oft 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten. Dabei lobten Gäste an gleicher Stelle im Internet bei den Bewertungen eine «schnelle Bedienung» und «Top Service».
 

Was folgte, war eine Ochsentour, in der das Bräustüberl telefonisch und schriftlich versuchte, die Angaben richtigzustellen oder auch nur Informationen darüber zu erhalten, wie die Hinweise zustande kommen oder was konkret mit „Wartezeit“ gemeint ist (auf Einlass, einen Tisch, das Essen, die Rechnung?).

Huber lieferte Material, das bewies, dass Gäste sogar in Spitzenzeiten ohne nennenswerte Verzögerung Plätze fanden, während online von stundenlangen Wartezeiten zu lesen war. – Letztlich alles ohne Erfolg. Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei.

„Hier werden falsche Informationen wie Tatsachen dargestellt, und um sie richtigzustellen, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen, der nicht nur teuer und belastend ist, sondern auch völlig offen in Bezug darauf, wie er ausgeht“, so Huber.

Google hatte die Angaben im Juli zwar aus dem Netz genommen. (Tageskarte berichtete) Laut Huberts Anwalt Thomas Glückstein hat das Unternehmen aber keine Unterlassungserklärung abgegeben.


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