In ihrem Kampf gegen die Veröffentlichung falscher negativer Bewertungen im Internet hat die Hotelkette A&O einen Sieg errungen. Das Landgericht Hamburg stufte die Bewertungsplattform Holidaycheck jetzt als Mitbewerber von A&O ein, der als solcher keine falschen Tatsachenbehauptungen über seinen Konkurrenten verbreiten darf. Die Beweislast, wenn es um die Richtigkeit von Bewertungen geht, liegt damit ab sofort bei dem Portal und nicht mehr bei dem Hotelier.