Fußmatten an der Eingangstür können aber auch wirklich gefährlich sein. Eine Pauschalurlauberin war in ihrem türkischen Hotel über den Vorleger gestürzt und hatte Schadensersatz von ihrem Reiseveranstalter gefordert. Das Oberlandesgericht Bamberg wollte dies jedoch nicht einsehen: Der Sturz sei ein allgemeines Lebensrisiko. Weder Hotelbetreiber noch Reiseveranstalter hätten die Matte beseitigen müssen, da ihre Beschaffenheit den Hotelgästen ohne weiteres ersichtlich gewesen sei.