Die Bettensteuer in Dortmund ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch entschieden. In der Begründung des Richterspruches heißt es, dass eine Bettensteuer für Privat-Übernachtungen zwar grundsätzlich möglich sei, dass aber der Hotelier dafür steuerlich nicht belangt werden dürfe.