Der Oberste Gerichtshof in Wien hat die Vermietung von Privatwohnungen an Touristen deutlich erschwert. Nach einer aktuellen Entscheidung ist die wiederholte kurzfristige Vermietung von Wohnungen, die nur zu Wohnzwecken gewidmet sind, nur mit Zustimmung aller Eigentümer einer Liegenschaft oder bei Umwidmung der Wohnung durchführbar. Da sich beides in der Praxis nur selten als möglich erweisen wird, ist diese Entscheidung als deutlicher Rückschlag für Plattformen wie Airbnb zu werten.