Ein schwules Paar wollte in einer Kölner Villa Hochzeit feiern – doch der Eigentümer des Privathotels hatte etwas dagegen. In einer E-Mail hatten die beiden Männer zuvor offenbart, schwul zu sein. Sie hofften, dass es für den Vermieter kein Problem darstelle. Dieser antwortete allerdings, dass das Haus seiner Mutter gehöre, die sich noch nicht so recht mit den neuen Gegebenheiten anfreunden könne. Daher müsse er leider absagen. Das Pärchen sah sich diskriminiert und zog vors Amtsgericht. Der Richter sah es genauso und sprach ihnen jeweils 750 Euro Schadenersatz zu.