Eigentlich sollte der Prozess gegen das sogenannte Bierkartell am Mittwoch starten. Nun zog die Radeberger-Gruppe ihren Einspruch gegen das Bußgeld des Kartellamts wieder zurück. Wie das Unternehmen mitteilte, sei dies jedoch kein Schuldeingeständnis: Sie seien nicht an Preisabsprachen beteiligt gewesen. Damit widersprächen sie auch weiterhin ausdrücklich dem Vorwurf des Bundeskartellamts gegen die Radeberger Gruppe und ihre Akteure.
Allerdings seien seit ihrem Einspruch im Jahr 2014 zahlreiche kartellrechtliche Einspruchsverfahren verhandelt und entschieden worden. Die praktizierte Auslegung des rechtlichen Rahmens zeige, dass das Beschreiten des Rechtsweges in Verfahren wie diesen nicht kalkulierbare finanzielle Risiken für Unternehmen nach sich ziehe. Nach reiflichem Abwägen hätten sie daher entschieden, die eingelegten Einsprüche nicht weiter zu verfolgen. Dies sei eine rein unternehmerische Entscheidung und ändere nichts an ihrer klaren Position.