Der Braukonzern Radeberger hat im Streit um mögliche Pfand-Tricksereien eine Schlappe vor Gericht kassiert. Radeberger muss die Abmahngebühren übernehmen, die der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entstanden waren. Die DUH hatte dem Konzern vorgeworfen, acht statt 25 Cent Pfand auf Bierflaschen aus Mexiko erhoben zu haben. Die Umwelthilfe wertete den Richterspruch als Bestätigung ihrer Vorwürfe. Diese Darstellung wies Radeberger zurück.