Sind von einem Produkt nur wenige Exemplare verfügbar, wird es von den potentiellen Kunden wertvoller eingeschätzt. Das wissen natürlich auch die Buchungsportale, die durch eine suggerierte Knappheit auf ihren Seiten den Druck erhöhen. Die Redaktion der Süddeutschen hat sich das Thema genauer angeschaut.
Mittlerweile setzt die Justiz den Unternehmen zwar engere Grenzen, neue Strategien würden dies jedoch untergraben, schreibt die Zeitung. Denn solange die Unternehmen bei der Wahrheit bleiben, ist eine derartige Bewerbung knapper Güter nicht verboten. Eine neue Methode seien laut Süddeutscher Zeitung zudem Suggestivfragen, um zum Beispiel Reiseversicherungen zu verkaufen.