17 Verbände fordern einheitliche Besteuerung auf Essen mit 7 Prozent

| Politik Politik

Gleich 17 Verbände appellieren, an der Seite des DEHOGA Bundesverbandes, an alle politischen Entscheiderinnen und Entscheider, an den 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie festzuhalten. Restaurants, Cafés und Caterer haben eine hohe Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft. Betroffen sind ganze Wertschöpfungsketten wie Lebensmittel- und Getränkehersteller, Fachgroßhändler sowie die Landwirtschaft und insbesondere die Tourismuswirtschaft als auch viele weitere Partner.

Die Gründe für die Beibehaltung der einheitlichen Besteuerung mit 7 Prozent lägen auf der Hand, wie die Verbände mitteilten:

Essen einheitlich mit 7% besteuern – nur dies ist fair und gerecht

Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Seit 1. Juli 2020 gilt der einheitliche reduzierte Satz für Speisen, aktuell befristet bis Ende 2023. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für Essen aus dem Supermarkt wie zum Beispiel den Fertigsalat weiterhin 7% gelten.

Nicht ohne Grund ist seit Jahren in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie Konsens. Aktuell ist dies in 23 EU-Staaten Gesetz. Dies in Deutschland als Subvention zu diskreditieren, ist weder sachgerecht noch nachvollziehbar.

7% für bezahlbare und faire Preise

Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60% bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4% bis 10%. Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit der 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Eine Steuererhöhung träfe insbesondere Gering- und Normalverdiener. Essengehen darf nicht zum Luxus werden. Im Übrigen wäre es nicht nachvollziehbar, in der aktuellen Phase der Inflation diese mit einer Steuererhöhung anzuheizen.

7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung

Eine Steuererhöhung würde den Zielen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung widersprechen. Kinder müssen lernen und erfahren, was gute und gesunde Ernährung ist. Der Kauf frischer, regionaler und ökologisch erzeugter Lebensmittel muss möglich sein unabhängig vom sozialen und finanziellen Background. Wir wollen, dass das Essen in Kitas und Schulen finanzierbar bleibt. Deshalb brauchen Eltern und Schul- wie Kita-Verpfleger dringend Planungssicherheit.

7% für kulinarische Vielfalt, Lebensqualität, Kultur und regionale Wirtschaftskreisläufe

Die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% wird einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt des gastronomischen Angebots leisten. Die öffentlichen Wohnzimmer sind systemrelevant, auch für ein wettbewerbsfähiges und attraktives Deutschland als Tourismusdestination. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus, die Konditorei, die Bäckerei im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqualität. Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern sind ebenfalls vorprogrammiert. Die regionalen Wirtschaftskreisläufe mit der Landwirtschaft und dem Lebensmittelhandwerk gilt es mehr denn je zu stärken, statt sie mit einer Steuererhöhung zu schwächen.

Es steht viel auf dem Spiel. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen für Restaurants und Cafés wie Caterer, ihre Beschäftigten sowie für die Partner und Zulieferer der Gastronomie mit Millionen Beschäftigten. Mit einer Erhöhung auf 19% Mehrwertsteuer wären ab Januar 2024 Betriebsaufgaben und Insolvenzen vorprogrammiert.

Wir appellieren an Bund und Länder, sich für die Beibehaltung der 7% auf Speisen in der Gastronomie und damit für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7% einzusetzen.

17 Verbände unterstützen die Forderung zur einheitlichen Besteuerung auf Essen mit 7%: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, Bundesverband des deutschen Getränkefachgroßhandels, Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft, Bundesverband der Systemgastronomie,  Deutscher Bauernverband, Deutscher Brauer-Bund, DEHOGA, Deutscher Konditorenbund, Deutscher Franchiseverband, Deutsches Tiefkühlinstitut,  Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren, Großhandelsverband Foodservice, Leaders Club, Verband der Köche Deutschlands, Verband deutscher Schul- und Kitacaterer, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks,  Zentraler Immobilien Ausschuss.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.