2G in Sachsen ab Montag: Gastronomen üben scharfe Kritik

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Sachsen setzt von Montag an die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um. Das ist der zentrale Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung, die das Landeskabinett am Freitag in Dresden beschloss. Damit haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt etwa zur Innengastronomie, Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test. Auch Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion sind betroffen. Für den Einzelhandel und Gottesdienste gilt 2G nicht.

Die Lage in Sachsen sei dramatisch, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Sie neige nicht zu Übertreibung. Die Krankenhausbelegung bereite große Sorgen. Experten hätten der Regierung geraten, jetzt zu handeln. Allerdings sei die neue Schutzverordnung keine Neuerung im eigentlichen Sinne. Man vollziehe nur das, was vorher schon vereinbart war. Köpping rechnet damit, dass die sogenannte Überlastungsstufe bereits am Mittwoch oder Donnerstag erreicht wird.

Bisher war die 2G-Regel für die betroffenen Bereiche erst beim Erreichen der Überlastungsstufe vorgesehen - also in Krankenhäusern 1300 Normalbetten oder 420 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind oder ein Hospitalisierungswert von 12 erreicht ist. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Diese Regelung wurde nun zeitlich vorgezogen. Zudem gibt es eine weitere Neuerung: In Bussen, Bahnen und Taxis sind FFP2-Masken fortan Pflicht. Schüler können einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern greift die sächsische 2G-Regel - egal ob drinnen oder draußen. Damit ist auch eine Höchstgrenze verknüpft: Bei maximal 50-prozentiger Auslastung sind maximal 25 000 Besucher erlaubt. Ausnahmen gibt es für Weihnachtsmärkte. Schulen und Kitas bleiben auch bei Erreichen der Überlastungsstufe offen. Die Maskenpflicht gilt weiter auch im Unterricht.

Die bis einschließlich 25. November geltende Verordnung enthält auch neue Vorgaben für Arbeitgeber. Ihnen wird dringend empfohlen, möglichst alle Beschäftigten zuhause arbeiten zu lassen. Die Pflicht zu zwei Tests pro Woche für Mitarbeiter mit Kundenkontakt bleibt. Um Pflegeheime besser zu schützen, wird ein täglicher Testnachweis verlangt.

Landkreise und kreisfreie Städte werden per Erlass zu Kontrollen verpflichtet. Dazu sollen zusätzlich in jedem Landkreis sowie in Chemnitz, Dresden und Leipzig mindestens drei Kontrollteams täglich im Einsatz sein. «Die Teams bestehen aus jeweils einem Vertreter des Gesundheitsamtes, Ordnungsamtes sowie des Polizeivollzugsdienstes», hieß es. Sie sollen vor allem die Nachweise von 2G oder 3G (geimpft, genesen, getestet) kontrollieren.

Köpping zeigte kein Verständnis für das Ignorieren von Corona-Beschränkungen. Es sei ein großes Problem in Sachsen, dass manche glaubten, es könne ihnen egal sein. «Ich halte das für verantwortungslos. Ich kann so etwas wirklich nicht nachvollziehen. (...) Wenn wir nicht alle mitziehen - das ist ja eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, vor der wir stehen, - dann werden wir das nicht schaffen. Dann werden viele Menschen in Sachsen sterben.»

AfD und FDP hatten die Pläne für 2G zuvor schon kritisiert. AfD-Parteichef Jörg Urban sprach von einem «Lockdown nur für Ungeimpfte». Er warf Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) vor, die Gesellschaft zu spalten. Auch von Kommunen, aus dem Handwerk und der Tourismusbranche kam Kritik. Der Hotel- und Gaststättenverband sprach von einem weiteren Rückschlag für eine ohnehin gebeutelte Branche.

Verband: 2G verschärft die Not der Gastronomie

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Sachsen (Dehoga) hat die von Sachsen verfügte 2G-Regel (geimpft oder genesen) für die Gastronomie scharf kritisiert. Man sehe darin einen weiteren Rückschlag für eine ohnehin gebeutelte Branche, teilte der Verband am Freitag mit. «2G verschärft die Not der Gastronomie», erklärte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein: «Wir rechnen mit großen Umsatzeinbußen, insbesondere im Weihnachtsgeschäft.» Aus zahlreichen Gastronomiebetrieben würden bereits Stornierungen von Weihnachts- und Familienfeiern gemeldet.

«Wieder einmal trifft es das Gastgewerbe und die Veranstaltungsbranche unverhältnismäßig hart», betonte Klein. Für den Dehoga sei nicht nachvollziehbar, dass in einigen Bereichen der Gesellschaft die 2G-Regelung «hart durchgesetzt» wird, während in anderen Bereichen die 3G-Regelung gilt. Klein befürchtet, dass Feiern und Zusammenkünfte nun wieder im unkontrollierten privaten Rahmen stattfinden. «Damit wird das erklärte Ziel einer Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht erreicht. Das zeigt die Vergangenheit.» (dpa)


 

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