2G-Regeln in Berlin von Montag an in Kraft

| Politik Politik

In Berlin müssen sich Ungeimpfte von Montag an auf eine Reihe neuer Einschränkungen einstellen. Der Senat hat beschlossen, die sogenannte 2G-Regel erheblich auszuweiten. Das hat zahlreiche Konsequenzen.

Was bedeutet die 2G-Regel?

Gemeint ist, dass der Zutritt zum Beispiel zu bestimmten Veranstaltungen nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt ist. Ein negatives Corona-Testergebnis reicht dann nicht mehr.

Was ist der Grund für die Entscheidung?

Hintergrund sind die Corona-Infektionszahlen, die in Berlin wieder stark zugelegt haben. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach angesichts der Pandemieentwicklung von einer besorgniserregenden Situation. Vor allem die Lage in den Krankenhäusern gilt als Alarmsignal. Dort ist der Anteil der Covid-19-Patienten deutlich gestiegen. Die Berliner Charité-Universitätsmedizin sagt inzwischen planbare medizinische Eingriffe ab. Es droht ein Engpass auf den Intensivstationen.

Wer ist von den Einschränkungen ausgenommen?

Die neue 2G-Regelung gilt nicht für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie müssen wie bisher nur einen negativen Corona-Test vorzeigen. Für Personen, die nachgewiesenermaßen aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gilt das genauso.

Wie lange gilt die Regelung?

Die Einschränkungen für Ungeimpfte gelten von Montag an und sind zunächst bis zum 28. November befristet. Sie könnten aber vom Senat verlängert werden, falls die Infektionszahlen weiter hoch bleiben.

Gilt 2G in der Gastronomie?

Ja, in geschlossene Räume von Cafés, Bars und Restaurants dürfen nur noch Geimpfte und Genesene. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sieht das kritisch.

Wie ist es in der Tourismusbranche?

Für Hotels und Pensionen gilt die 2G-Regel in Berlin nicht. Aber auch Touristen müssen auf sie achten: So gibt es zum Beispiel Ausflugsfahrten mit dem Bus durch die Stadt oder Schiffstouren auf der Spree, die nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich sind.

Welche anderen Freizeiteinrichtungen sind betroffen?

Auch für Saunen und Thermen und vergleichbare Einrichtungen gilt 2G, genauso in Vergnügungsstätten wie Spielhallen, solange es geschlossene Räume betrifft. Das Gleiche gilt für Freizeitparks, aber auch für den Berliner Zoo, den Tierpark Berlin oder den Botanischen Garten.

Für welche Kultureinrichtungen gilt die 2G-Regel?

Im Kulturbereich dürfen weitgehend nur noch Geimpfte und Genesene zu Veranstaltungen oder Ausstellungen. Das gilt für Theater, Museen und Galerien genauso wie für Kinos oder Konzerthäuser.

Und in den Clubs?

Für alle, die Techno mögen und gerne Nächte durchtanzen, ändert sich wenig: In Berlin war für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen 2G sowieso schon vorgeschrieben.

Gilt 2G auch in Bus und Bahnen?

Nein, im Öffentlichen Personennahverkehr ist 2G nicht vorgeschrieben, dort gilt aber weiterhin Maskenpflicht.

Darf man ungeimpft noch zum Friseur?

Nein, hier hat der Senat die Regelung verschärft: 2G gilt auch für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, also sowohl im Kosmetikstudio als auch im Friseursalon. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, für die die 2G-Regel nicht gilt - wie medizinische Fußpflege, Ergotherapie oder Behandlungen beim Heilpraktiker - ist das Maskentragen Pflicht.

Wie ist die Regel beim Sport?

In Fitness- und Tanzstudios oder ähnlichen Einrichtungen ist 2G Pflicht. Das ist bei Sportarten in der Halle genauso - und auch in allen Berliner Schwimmhallen.

Und bei Veranstaltungen?

Die 2G-Regel gilt grundsätzlich bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Lehrveranstaltungen in Hochschulen. Im Freien haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn Veranstaltungen mehr als 2000 Teilnehmer haben.

Was ändert sich am Arbeitsplatz?

Gilt am Arbeitsplatz die 2G-Regel und haben Mitarbeiter Kundenkontakt - etwa in einem Restaurant, dann müssen sie geimpft, genesen oder maximal 24 Stunden vorher negativ getestet sein. Für Personal in Krankenhäusern, das Umgang mit Patienten hat, gilt die Regel: Wer nicht geimpft beziehungsweise genesen ist, muss sich täglich testen lassen.

Und gibt es auch eine Homeoffice-Pflicht?

Nein, dazu hat sich der Senat nicht durchringen können. Aber gewerbliche und öffentliche Arbeitgeber sind in Berlin dazu angehalten, darauf zu achten, dass maximal die Hälfte der Büroarbeitsplätze zeitgleich genutzt wird. Ausgenommen sind Tätigkeiten mit Kunden- oder Patientenkontakt und Arbeitsplätze, bei denen die Anwesenheit der Arbeitnehmer für das Funktionieren von Justiz und Verwaltung erforderlich ist.

Wer kontrolliert die Einhaltung der 2G-Regel?

Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz (SPD) hat angekündigt, dass die Kontrollen verstärkt werden sollen. Allerdings haben mehrere Bezirke bereits darauf hingewiesen, dass die Möglichkeiten ihrer Ordnungsämter begrenzt sind. Die Polizeigewerkschaft GdP hat erklärt, dass die Polizei allenfalls punktuell Stichproben machen könne. Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Berlin, Thomas Lengfelder, hat von den Ordnungsämtern der Bezirke allerdings mehr Kontrollen gefordert. Dafür sind unter anderem auch die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg und die Berliner Friseur-Innung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.