3G am Arbeitsplatz: Österreich verschärft Corona-Maßnahmen

| Politik Politik

Mit einer 3G-Regel am Arbeitsplatz will Österreich wieder Schwung in die Impfkampagne gegen das Coronavirus bringen. Seit Montag müssen alle, die Kontakt zu anderen Menschen nicht ausschließen können, getestet, genesen oder geimpft sein. Für eine 14-tägige Übergangsfrist kann man auch durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Regel zumindest stichprobenartig zu kontrollieren.

Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro. Arbeitsrechtler haben auf etwaige Konflikte mit dem Datenschutzgesetz hingewiesen, wenn Firmen eine Liste ungeimpfter Mitarbeiter führen.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Österreich steigt unterdessen weiter deutlich. Innerhalb von 24 Stunden wurden 4523 Fälle gemeldet, wie das Gesundheits- und das Innenministerium am Montag berichteten. Vergangenen Montag waren es 2850 Neuinfektionen. Auf den Intensivstationen wurden den Angaben zufolge 292 Menschen behandelt.

Ab einer Zahl von 300 Intensivpatienten tritt mit einer Woche Vorlaufzeit die zweite der fünf Stufen des neuen Maßnahmenplans der Regierung in Kraft. Dann ist unter anderem der Zutritt zur Nachtgastronomie und zu Après-Ski-Lokalen nur noch Genesenen und Geimpften gestattet. Ab 500 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten gilt diese Regel auch für alle anderen gastronomischen Betriebe und die Hotels. Ab 600 Betten droht ein Lockdown für Ungeimpfte.

Die Regierung erhofft sich von der Verschärfung, dass sich wieder mehr Menschen impfen lassen. In Österreich sind rund 63 Prozent der Menschen vollständig gegen die neue Lungenkrankheit geimpft, in Deutschland sind es etwa 66 Prozent.

Ab Mitte November tritt nach den Worten von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eine weitere Maßnahme in Kraft. Dann soll unter den Testmethoden nur noch ein PCR-Test für Zutritt zum Arbeitsplatz gültig sein.

Sechs von neun österreichischen Bundesländern haben ihrerseits strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte angekündigt. In Restaurants und Bars sowie bei größeren Veranstaltungen erhalten ab 8. November nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt, wie die Behörden am Samstag berichteten. Auch ein negativer Test reicht dann bei Ungeimpften nicht mehr aus. Vielerorts wird zudem das Tragen einer FFP2-Maske etwa in Einkaufszentren oder Markthallen vorgeschrieben. Die Kontrollen sollen verschärft werden.

Nachstehende Regelungen gelten für Stufe 1 des Stufenplans.

Après-Ski

Der Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale, dürfen Kunden zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur einlassen, wenn diese einen 2,5G-Nachweis vorweisen (d.h. für alle über 12 Jahren: geimpft, genesen oder PCR-getestet; Achtung: Antikörper-Nachweis gilt nicht!).

Seilbahnen

Der Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen darf ab 15.11. Personen, die die Seil- oder Zahnradbahn nicht zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen, nur einlassen, wenn sie einen 3G-Nachweis vorweisen.

In geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Der Betreiber von Seil- und Zahnradbahnen hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Was die Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regel betrifft, wird klargestellt, dass der Verpflichtung zur wirksamen Kontrolle entsprochen wird, wenn der 3G-Nachweis aus Anlass des Ticketverkaufs kontrolliert wird und bei Jahreskarten etwa eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises erfolgt. Eine „Freischaltung“ von Saisonkarten nur für die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Nachweises und die damit einhergehende Datenspeicherung bedarf im Übrigen einer wirksamen datenschutzrechtlichen Einwilligung in die Speicherung des Gültigkeitsdatums. Im Fall der Ausgabe von Liftkarten durch Dritte (z.B. durch den Hotelbetreiber bei Pauschalreisen, die bereits eine Skikarte beinhalten, Lehrer bei Schulskikursen etc.) entspricht der Betreiber seiner Sorgetragungspflicht, wenn er (vertraglich) sicherstellt, dass eine entsprechende 3G-Kontrolle durch diesen erfolgt (der Dritte wird damit gleichsam für den Liftbetreiber tätig). Der Nachweis ist somit nicht jedes Mal bei der Nutzung der Seilbahnanlage vorzuweisen.

Weihnachtsmärkte

Für Weihnachtsmärkte mit Essen & Trinken gelten grundsätzlich die Regeln wie für Zusammenkünfte allgemein. Es reicht allerdings eine Kontrolle der 3G-Nachweise z.B. anlässlich einer Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals und in weiterer Folge eine stichprobenartige Kontrolle dieser Bänder.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.