Auf seinen Social-Media-Kanälen berichtet der DEHOGA Bundesverband, dass Abgabefrist für die Schlussabrechnung Corona-Hilfen bis zum 31 August 2023 verlängert wurde.
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über einen prüfenden Dritten eingereicht wurden, seien häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten muss nun eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten vorgelegt werden. Im Einzelfall könne eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden, schreibt der Verband.