Die AfD im Bundestag will die Mehrwertsteuer für Kinderbedarf auf 7 Prozent senken und dafür die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen wieder auf 19 Prozent erhöhen, das berichtet der DEHOGA Baden-Württemberg auf seiner Webseite. Der Verband lässt bei seinem Frühlingsfest in wenigen Tagen auch einen AfD-Vertreter auf die Bühne, dessen Empfang nun frostig ausfallen dürfte.
Der DEHOGA nimmt Bezug auf einem Antrag vom 20. März 2019 (Drucksache 19/8560) in dem die AfD-Bundestagsfraktion schreibt: „Viele Branchen und Produkte werden durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 Prozent steuerlich privilegiert. Hotelübernachtungen, Gänseleber, Froschschenkel, Riesengarnelen, Krebsfleisch, Schildkrötenfleisch, Fahrten mit der Drahtseilbahn fallen unter diese Privilegierung. Auf viele Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs wird hingegen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben.“
Die AfD fordert nun die steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern durch ein Gesetz, das „die Umsatzsteuer für […] Produkte und Dienstleistungen auf 7 Prozent reduziert, die einen direkten Bezug zur Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern aufweisen. Dafür sollen „solche Produkte und Dienstleistungen aus der 7-Prozent-Privilegierung ausscheiden […], die erkennbar keinen Bezug zur allgemeinen Grundsicherung haben und sich allein einer unverstellten Klientelpolitik für Bes-serverdienende verdanken“.
Was die AfD konkret damit meint, schreibt sie unverblümt: „Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme bereits durch die Streichung der umsatzsteuerlichen Privilegierungen von Hotelübernachtungen auskömmlich gegenfinanziert wäre.“
Wie bei solchen Anträgen üblich, ist das Papier von den Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland unterzeichnet.