Arbeitgeber und Gewerkschaften streiten über Corona-Vorschriften

| Politik Politik

Gewerkschaften und Arbeitgeber ringen über den künftigen Corona-Kurs in Deutschlands Betrieben. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte den geplanten Wegfall der Auflagen für Unternehmen und kündigte an, sie würden selbst weiter für Schutzmaßnahmen sorgen. Anja Piel vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbund mahnte am Montag: «Gegen das hohe Infektionsgeschehen braucht es beherztes Handeln. Freundliche Ankündigungen helfen wenig.»

Dulger sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe sind notwendig und sinnvoll.» Sie seien die gebotene Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und eine hohe Impfquote der Beschäftigten. «Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten», kündigte Dulger an.

Im Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Die Verordnung soll voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Bis einschließlich 19. März sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

Zum mobilen Arbeiten sagte Dulger, dies werde ohne gesetzlichen Zwang in den Betrieben weiter genutzt. Piel mahnte: «Die Arbeitgeber dürfen nicht ignorieren, dass Homeoffice - da wo es möglich ist - auch weiterhin nützliches Instrument bleibt, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.»

Die Gewerkschafterin erinnerte daran, dass die Inzidenzen wieder steigen. «Damit bleibt auch die Infektionsgefahr auf einem hohen Niveau.» Die Homeoffice-Angebotspflicht sei in Reaktion auf eine extrem niedrige Quote mobiler Arbeit mitten auf dem Höhepunkt der Pandemie eingeführt worden.

Dulger kritisierte es als überflüssig, dass das Arbeitsministerium das Homeoffice wieder zum Teil durch die Hintertür in der Arbeitsschutzverordnung verankern wolle. In dem Verordnungsentwurf ist der Hinweis enthalten, dass keine gesetzliche Verpflichtung zum Homeoffice bestehe, sondern der Arbeitgeber die Möglichkeit habe, seinen Beschäftigten Heimarbeit anzubieten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.