Auch im Restaurant: Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene brauchen bald Tests

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Im Kampf gegen eine neue große Corona-Welle müssen sich Nicht-Geimpfte auf mehr Testpflichten im Alltag einstellen - und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das beschlossen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am Dienstag. Bund und Länder riefen außerdem eindringlich dazu auf, dass sich auch nach den Ferien noch viel mehr Bürger impfen lassen, um einschneidendere Beschränkungen im Herbst und Winter abzuwenden. «Wir müssen versuchen, mit leichten Maßnahmen zu reagieren, um so ganz dramatische Maßnahmen möglichst zu verhindern», sagte Merkel.

«Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft», heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Denn das Infektionsgeschehen steigt nach dem niedrigen Niveau des Sommers inzwischen rasch wieder. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) nun bei 23,5 - am Vortag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 23,1 gelegen, beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.

TESTEN: Sich vor einem Restaurantbesuch oder der Urlaubsreise mal eben testen zu lassen, wird absehbar komplizierter - durchaus auch als Anstoß für mehr Impfungen, die ja gratis sind und extra Tests meist überflüssig machen. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es im Beschluss. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte: «Es ist richtig, diesen Schritt zu gehen.» Tests ließen sich leicht durch Impfen umgehen - dafür sind nun acht Wochen Zeit. Wer das Angebot nicht annehme, könne nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft die Kosten trage. Der Bund finanziert seit März mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle, das kostete schon mehr als drei Milliarden Euro. Künftig soll ein «angemessener Preis» selbst zu zahlen sein, hatte die Bundesregierung erläutert. Zur Orientierung: Für Testanbieter wurde die Vergütung zum 1. Juli auf 11,50 Euro für Sachkosten und das Testabnehmen gesenkt.

IMPFEN: Bund und Länder senden einen dringenden Appell, jetzt leicht erreichbare Impfgelegenheiten anzunehmen - und zwar schnellstmöglich. «Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen», heißt es im Beschluss. Vollständig geimpft sind 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch wegen der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht, wie Merkel deutlich machte. Es wäre gut, «deutlich über 70 Prozent und hin zu 80 Prozent zu kommen», was im Augenblick aber nicht gesichert sei. Die Kanzlerin bat auch die mehr als 50 Millionen schon Geimpften, bei anderen dafür zu werben.

SCHUTZMAßNAHMEN: Für alle bleiben soll der bekannte Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in Bussen, Bahnen oder Geschäften. Als einheitliches Instrument soll spätestens ab 23. August zudem die «3G-Regel» für den Zugang zu bestimmten Innenräumen greifen: Hinein oder teilnehmen kann nur, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten soll dies etwa für Kliniken, Pflegeheime, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, beim Friseur, in Fitnessstudios, Sporthallen oder Schwimmbädern. Bei Beherbergungen soll ein Nachweis bei der Anreise und - für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene - dann zwei Mal pro Woche ein Test erforderlich sein.

Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind - oder genauere PCR-Tests, die bis zu 48 Stunden zurückliegen können. Ausgenommen sind Schüler ab 6 Jahren, die ohnehin regelmäßig getestet werden. Die Länder sollen die 3G-Regel bei entspannter Corona-Lage aussetzen können - solange in einem Landkreis die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen stabil unter 35 liegt - oder ein anderes Warn-System im Land mit weiteren Faktoren ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ließ erkennen, dass eine Debatte über Zugänge nur für Geimpfte und Genesene («2G») wohl bald folgen dürfte. «Wir testen seit einem Jahr wie die Weltmeister», sagte der CSU-Chef. Die Erfahrung zeige aber auch: Testen alleine reiche nicht.

DER CORONA-RAHMEN: Bestehen bleiben soll die «epidemische Lage von nationaler Tragweite» als wichtige Rechtsgrundlage für diverse Corona-Maßnahmen. Bund und Länder bitten den Bundestag, sie über den 11. September hinaus zu verlängern. Das Parlament hatte das zuletzt am 11. Juni getan - ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen der Länder wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Sonderlage.

Vertagt haben Bund und Länder konkrete Schlüsse aus Diskussionen, neben der Zahl der Neuinfektionen auch weitere Faktoren bei Auslöseschwellen von Corona-Maßnahmen einzubeziehen. Merkel machte deutlich, dass dies ausgehend von der Impfquote als zentralem Faktor derzeit schwierig zu bestimmen sei. Vorerst sollen laut Beschluss «alle Indikatoren» beobachtet werden, insbesondere die Inzidenz, aber auch die Impfquote, schwere Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens. Es gehe um eine knifflige Frage, sagte Söder. Es sei «noch keine Glücksformel» gefunden, die alles ins Lot bringe. (dpa)

Gastgewerbe bewertet die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zwiespältig 

Die Ergebnisse der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz beurteilt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zwiespältig. „Wir hätten uns mehr Mut zu mehr Selbstverantwortung und weniger Verbote gewünscht“, so Präsidentin Angela Inselkammer: „Positiv ist, dass kein erneuter Lockdown thematisiert wurde. Das klare Bekenntnis, dass eine Schließung des Gastgewerbes zumindest für Geimpfte und Genesene definitiv ausgeschlossen ist, ist ein wichtiges Signal an alle Unternehmer und Beschäftigte.“

Positiv gewertet wird auch, dass es für Getestete keine Zugangsbeschränkungen zu gastgewerblichen Betrieben gibt. „Hier wurden unsere Argumente, dass es keine weitere einseitige Benachteiligung unserer Branche geben dürfe, ernst genommen“, so Inselkammer, „ein Zugang nur für Geimpfte und Genesene wäre auch rechtlich bedenklich gewesen“. Auch die Zusage zur Verlängerung der Überbrückungshilfen und dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sind wertvoll.

Kein Verständnis haben wir hingegen, dass der Maßstab für verschärfte Zugänge erneut einzig und allein der 7-Tage-Inzidenzwert sein soll. Es wird zwar von weiteren Faktoren geredet, aber entscheidend für die 3G-Regel ist der Inzidenzwert. „Hier bleibt auch nach eineinhalb Jahren Pandemie alles beim Alten. Die Frage ist nur, ob das Alte angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse immer das Bessere ist“, so Inselkammer. Das in diesem Zusammenhang der Inzidenzwert von 50 auf 35 sogar herabgesetzt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Die Frage wird zudem sein, wie die Testinfrastruktur ab Oktober aufrechterhalten werden soll. Auch wenn Tests kostenpflichtig sind, so müsse ja zumindest die Möglichkeit für die Bürger bestehen bleiben, insbesondere für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können. Nachdem laut Beschluss mittlerweile jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann, bleibt zudem die Frage, wie lange Grundrechtseinschränkungen noch gerechtfertigt sind.

Ergebnisse Bund-Länder-Konferenz


(…)
 
TOP 2: Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
 
(…)
 
1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich (…) schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote (…) wahrzunehmen. (…) Bund und Länder fordern die Arbeitgeber (…) auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten. (…)
 
2. (…) Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen (…) Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
 
3. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. (…)
 
4. Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen (…) zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler (…).

Tests sollen Voraussetzung sein für:

  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. (...)
 
5. Da mittlerweile allen (...) Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, (…) wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
 
6. Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. (…)
 
7. Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen nach Punkt 6 berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
 
8. Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
 
9. Bund und Länder sind sich einig, dass die (…) tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist. (…) Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
 
10. Die oben genannten Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung in den Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. (…) Vor diesem Hintergrund bitten sie [Anm.: die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder] den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.


 

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