Eigentlich gilt in Hotels in Bayern die 2G-Regel. Doch das entsprechende Gesetz wurde jetzt in einer nächtlichen Sitzung geändert. Nicht geimpfte und nicht genesene Gäste können nun für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte Zugang erhalten. Sprich: Kimmich kann jetzt in Augsburg im Hotel übernachten.
Geschlafen wird im Augsburger Hotel "Maximilian´s", in dem mittlerweile die eigentlich 2G-Regel gilt. Und so hieß es bis vor wenigen Tagen, dass Joshua Kimmich, Serge Gnabry, Jamal Musiala und Eric Maxim Choupo-Moting, die, Berichten zufolge, bisher nicht geimpft sind, sich einen anderen Schlafplatz hätten suchen müssen. So bestätigte ein Hotel-Mitarbeiter der Bild, dass es auch für Fußballstars keine Ausnahme gebe.
Kimmich reist beruflich nach Augsburg
Laut dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wurde die Verordnung zur Änderung der vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in dieser Woche angepasst. Demnach gilt nun statt der bisherigen 2G-Regelung eine Ausnahmeregelung für beruflich Reisende. Darin heißt es:
"Nicht geimpfte und nicht genesene Gäste können nun für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte Zugang erhalten. Diese Gäste müssen bei der Ankunft und dann alle 72 Stunden einen PCR-Testnachweis vorlegen". Zitat aus der neuen Verordnung
Die Regelung betrifft laut DEHOGA damit nicht nur beruflich Reisende, sondern auch Teilnehmer einer Beerdigung, von Prüfungen und mehrtägigen Fortbildungen.
Nach dem positiven Corona-Test von Nationalspieler Niklas Süle mussten auch die drei ebenfalls zur Nationalelf gereisten Bayern-Profis Kimmich, Jamal Musiala und Serge Gnabry zunächst in Quarantäne. Gleiches galt für Süles Bayern-Kollegen Eric Maxim Choupo-Moting.
Kimmich hatte zuvor für Aufsehen gesorgt, als er einräumte, nicht gegen das Coronavirus geimpft zu sein, weil er Langzeitfolgen fürchtet. Süle war im Kreis der Nationalmannschaft trotz vollständiger Impfung positiv getestet worden.
Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, seit dem 1. November an keine Entschädigung mehr geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus gibt und die sich auch impfen lassen können. (mit dpa)