Bayern verkürzt Corona-Isolation ab Mittwoch auf nur noch fünf Tage

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Corona-Infizierte müssen in Bayern bereits von diesem Mittwoch an nur noch fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht notwendig, wie der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag mitteilte. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig.

Bislang gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von 10 Tagen - ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Die Verkürzung auf fünf Tage ist Konsens zwischen Bund und Ländern, Bayern setzt dies aber nun schneller um als andere.

Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann jedoch laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig.

Vergangene Woche waren zunächst Pläne von Bund und Ländern zu einer Umstellung der Isolation von Infizierten auf Freiwilligkeit bekannt geworden, ab Anfang Mai. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kassierte die Ankündigung der Freiwilligkeit dann in einer ZDF-Talkshow überraschend wieder ein und bezeichnete die Pläne als «klaren Fehler». Mit der Kehrtwende zog er heftige Kritik auf sich, Holetschek warf ihm ein «Kommunikationsdesaster» vor.

Holetschek betonte nun: «Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden.» Diesen Übergang wolle man gestalten und die Menschen mitnehmen. Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April wolle man dies noch einmal intensiv beraten «und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend ist».


 

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