Bayern: Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Gastronomie am Wochenende wahrscheinlich

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Das Bayerische Kabinett will seine Krankenhaus Ampel überarbeiten. Dies bedeutet, dass schon am Wochenende eine bayernweite Verschärfung der Schutzmaßnahmen wahrscheinlich ist – mit deutlichen Auswirkungen auf die Gastronomie. Statt 3G gilt dann 3G plus oder aus aus 3G plus würde in 2G werden.

Monatelang hatten die Mitglieder des bayerischen Kabinetts darüber nachgedacht, welche Corona-Maßnahmen zurückgefahren werden können, an welcher Stelle gelockert werden kann, um nach Monaten des Lockdowns wieder Normalität herzustellen. «Nicht besorgniserregend!», lautete noch vor vier Wochen der Kommentar zur Pandemie-Lage.

Anfang November fallen Worte wie «dramatisch» oder «alarmierend». Die ersten Krankenhäuser können keine Patienten mehr aufnehmen, die Inzidenzen erreichen Rekordwerte, die Impfbereitschaft stockt. «Die vierte Welle Corona rollt durch Deutschland und auch ganz besonders durch Bayern», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München.

Jetzt zieht die Staatsregierung die Zügel wieder deutlich an. Söder warnt aber auch vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Möglichst viele sollen mitgenommen werden. Die SPD-Opposition wirft ihm vor, zu lange gewartet zu haben. Die FDP forderte eine Corona-Sondersitzung im Landtag und sorgt sich um die Benachteiligung Ungeimpfter.

KRANKENHAUS-AMPEL

Sie zeigt künftig bereits Gelb, wenn 450 Intensivbetten landesweit belegt sind. Am Mittwoch lag diese Zahl laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 488. Damit wird etwa generell dort auf FFP2-Masken umgestellt, wo bisher medizinische Masken ausreichten.

Wo bisher die 3G-Regel galt - also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete -, gelte dann die 3G-plus-Regel, die einen PCR-Test statt eines Schnelltests vorsieht. Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen davon blieben Einzelhandel und Personennahverkehr. Bei 3G bleibe es darüber hinaus etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen. Für Clubs, Diskotheken oder Bordelle gelte künftig verpflichtend 2G - also kein Einlass für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind.

Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind. Dann soll flächendeckend auf 2G umgestellt werden. Ausnahme sind die Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Fußpflege, wo dann 3G plus gilt. Das heißt: Der Restaurant- oder Friseurbesuch geht für Ungeimpfte und nicht Genesene nur noch mit PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt dann für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten die 3G-Regel - Mitarbeiter müssen sich also mindestens testen lassen.

Die Regelungen einer roten Ampel gelten auch in den Corona-Hotspots. Mehrere Landkreise und die Stadt Rosenheim in Oberbayern sowie der gesamte Regierungsbezirk Niederbayern hatten diesen Status bereits von sich aus ausgerufen. Zusätzlich zählen alle Kreise und kreisfreien Städte als Hotspots, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 300 liegt und die Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind. Am Mittwoch hatten bereits 27 der rund 100 Kreise und kreisfreien Städte diese Voraussetzungen erfüllt.

 

GASTRONOMIE

Zwar wird das Kriterium beibehalten, dass die gelbe Stufe eintritt, sobald in den vergangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covid-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden. Neu ist ab Samstag jedoch, dass die gelbe Stufe auch dann greift, wenn in Bayern mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Infizierten belegt sind. Da Bayern gestern mit 458 Betten knapp darüber lag, ist eine bayernweite Verschärfung der Schutzmaßnahmen ab Samstag äußerst wahrscheinlich, glaubt der DEHOGA im Freistaat. Dies hätte auch für das Gastgewerbe ganz entscheidende Auswirkungen, da dann z. B. bayernweit in der Gastronomie statt 3G 3G plus ohne Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen gelten, ebenso würde aus 3G plus ein 2G werden.

Hier das Wichtigste aus Sicht des Gastgewerbes:

  1. (...) Impfen wirkt! (...)
     
  2. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (...) bleibt (...) bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen (...)
     
  3. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert:

    3.1 (...) Schulen (...)

    3.2 Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird außerdem eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Es gilt:

    In Landkreisen, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

    3.3 Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Danach gilt:

    (1)  Gelbe Stufe: Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

    # Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).

    # Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

    # Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

    # Pflegeeinrichtungen (...)

    (2)  Rote Stufe: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

    # Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. (...)

    # Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

    3.4 Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.
     
  4. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf 5 Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deswegen die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen.

     
  5. Alle beschlossenen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung können nur dann wirken, wenn sie breitflächig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen. Um dies sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und diese zeitnah umzusetzen.
     
  6. (...) Krankenhausversorgung (...)
     
  7. (...) Für einen sicheren Herbst und Winter 2021/2022 appelliert die Bayerische Staatsregierung daher eindringlich (...) sich impfen zu lassen.

 

DRITTIMPFUNG

Söder hält es zudem für wichtig, dass sich möglichst alle bereits geimpften Menschen in Deutschland einer Drittimpfung unterziehen. Zwar seien derzeit 90 Prozent aller im Krankenhaus an Covid-19 behandelten Menschen ungeimpft. Es zeige sich aber auch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlasse. «Der Booster ist der beste Schutz», sagte Söder. Sinnvoll sei auch, dass sich Geimpfte einem Antikörpertest unterziehen, um eine Aussage über die Stärke ihres aktuellen Impfschutzes zu erhalten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Forderung Söders für richtig. Ihr Vorsitzender Eugen Brysch erläuterte aber: «Das ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.» Hier müsse eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Und selbst wenn Bürger auf private Rechnung einen Antikörpertest machen ließen, gebe es keine bundesdeutschen Standards, ab welchen Werten eine zusätzliche Immunisierung durch eine Impfung empfohlen sei, bemängelte Brysch.

Die SPD im Landtag forderte, die Kampagne zur Drittimpfung müsse schnell umgesetzt werden, alle Haushalte müssten angeschrieben werden. Die Regierung habe viel zu lange abgewartet, die Patientenzahlen würden jetzt stark ansteigen, sagte SPD-Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann.

REGELUNGEN FÜR ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Schon bei einer gelben Krankenhaus-Ampel sollen Pflegeeinrichtungen künftig zu einem Testregime verpflichtet werden können, das für Beschäftigte und Besucher gilt. Unabhängig davon haben erste Einrichtungen in Bayern bereits Besuche unterbunden.

GELDSPRITZE FÜR KRANKENHÄUSER UND IHR PERSONAL

Die Landesregierung legt ein 35 Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für Krankenhäuser auf, mit dem die besondere Leistung der Mitarbeiter besonders in der Pflege anerkannt werden soll. Demnach sollen Krankenhäuser pro Covid-19-Patient und Behandlungstag auf der Normalstation 50 Euro und auf der Intensivstation 100 Euro erhalten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, mindestens 50 Prozent als Boni an ihre Mitarbeiter weiterzugeben - vornehmlich an das Pflegepersonal. Das Programm läuft die nächsten sechs Monate.

MASKENPFLICHT IN SCHULEN

Bayerns Schülerinnen und Schüler müssen sich zumindest vorübergehend wieder mit der Maske im Unterricht anfreunden. «Ab dem 8. November wird die Maskenpflicht im Unterricht und auf den sogenannten Begegnungsplätzen im Schulgebäude gelten, nicht dagegen aber unter freiem Himmel, also im Pausenhof», erläuterte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Für die weiterführenden Schulen sind dann medizinische Masken vorgeschrieben, für die Grundschüler reichen Alltagsmasken. Besonders bei Kindern im Schulalter sind die Infektionszahlen extrem hoch. Piazolo appellierte zudem an die Eltern, unmittelbar vor dem ersten Schultag Selbsttests bei sich und ihren Kindern durchzuführen. Die Maskenpflicht im Unterricht war in Bayern erst Anfang Oktober aufgehoben werden.


 

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