Berlin: Gericht kippt generelles Verbot von Tanzveranstaltungen

| Politik Politik

Das in Berlin noch geltende ausnahmslose Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich geimpfter und genesener Personen zu beanstanden.

Die Antragstellerin betreibt eine Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie wendet sich mit ihrem gerichtlichen Eilantrag gegen das in § 34 Abs. 1 der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot, wonach Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung in geschlossenen Räumen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.

Die 14. Kammer hat dem Eilantrag überwiegend stattgegeben. Zwar könne keine uneingeschränkte Öffnung beansprucht werden, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen. Insoweit sei das Öffnungsverbot bei summarischer Prüfung voraussichtlich als unverhältnismäßig zu beanstanden und ein Anordnungsgrund ebenso wie einen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Es bestehe zwar nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, so dass § 28a des Infektionsschutzgesetzes weiterhin anwendbar sei. Das darauf gestützte Tanzverbot verfolge auch einen legitimen Zweck, nämlich die Virus-Ausbreitung einzudämmen, und sei dafür auch als noch geeignet und erforderlich anzusehen. Jedoch sei es hinsichtlich geimpfter und genesener Personen voraussichtlich als unverhältnismäßig zu bewerten. Diskothekenbetreiber wie die Antragstellerin würden durch das umfassende Verbot erheblich in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung (Art. 12 GG) beeinträchtigt.

Diese Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit stünden nach den bisher vorliegenden Daten in keinem angemessenen Verhältnis zu den sehr überschaubaren Auswirkungen, die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen insgesamt hätten. Diese steckten sich deutlich seltener an und Geimpfte wiesen dann eine niedrigere Viruslast und geringere Infektiosität auf. Das gelte auch mit Blick auf die Delta-Variante. Anders verhalte es sich hingegen bei der Gruppe der (nur) getesteten Personen. Da ein Test nur eine Momentaufnahme darstelle und Getestete keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen hätten sowie dann potentiell eine höhere Infektiosität aufwiesen, bestehe insoweit weiterhin eine Gefahrenlage, welche die Aufrechterhaltung des Tanzverbots rechtfertige.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Lokführergewerkschaft GDL will ab Dienstagmorgen im Personenverkehr streiken, im Güterverkehr schon ab Montagabend. Der Konzern versucht, den Arbeitskampf im letzten Augenblick noch zu verhindern.

Der nächste GDL-Streik bei der Bahn startet schon an diesem Montag im Güterverkehr. Ab Dienstagfrüh trifft es auch Reisende und Pendler - und Fluggäste der Lufthansa.

Die EU will Verpackungsmüll den Kampf ansagen. Geplante neue Regeln werden etwa in Europas Supermärkten und Restaurants zu spüren sein. Deutsche Ziele allerdings sind zum Teil ambitionierter. Fragen und Antworten.

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.