Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Einschätzung zur Wirksamkeit des Verbots touristischer Beherbergungen, das vom 23. April bis Ende Juni 2021 im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes galt, auf das Robert Koch-Institut (RKI). Das geht aus ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/32483) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Es lägen ihr keine Erkenntnisse vor, die über die Einschätzung des vom RKI erarbeiteten Intensitäts-Stufenkonzepts hinausgingen, schreibt die Bundesregierung. In dem Konzept habe das Institut empfohlen, bei einem hohen Infektionsgeschehen und einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 die Schließung von Hotels zu erwägen. In ihrer Kleinen Anfrage hatte sich die FDP-Fraktion nach Erkenntnissen zur Wirksamkeit des Beherbergungsverbots zur Vermeidung von Infektionen erkundigt und darauf verwiesen, dass das RKI das Infektionsrisiko in Hotels als gering einstufe.