Bundesregierung will Erhöhung des Mindestlohns beschließen

| Politik Politik

Die Bundesregierung will voraussichtlich kommende Woche die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro beschließen. Er sei zuversichtlich, dass das Kabinett die Anhebung am Mittwoch auf den Weg bringen werde, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Berliner «Tagesspiegel» (Sonntag).

Die aktuellen Preissteigerungen machten vielen Menschen Sorgen. Die Koalition arbeite daran, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker zu entlasten. «Aber für viele Beschäftigte bedeutet der Mindestlohn von 12 Euro im Vergleich zu heute eine Lohnsteigerung von 22 Prozent.»

Die Bundesregierung plant, den Mindestlohn «einmalig per Gesetz» zum 1. Oktober auf zwölf Euro anzuheben. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren, wie aus einem Referentenentwurf von Heils Ministerium hervorgeht. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro. Über künftige Anpassungen soll laut Entwurf wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernversprechen ins Zentrum seines Wahlkampfs gerückt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht in der Anhebung einen wichtigen Effekt für die deutsche Konjunktur. «Der höhere Mindestlohn wird auch die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft stärken - hochgerechnet sind das ca. 4,8 Milliarden Euro pro Jahr», sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online Sonntag/Print Montag). «In Zeiten pandemiebedingter wirtschaftlicher Einbrüche ist dies eine wichtige Konjunkturstütze, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.»

Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag des DGB würden von der geplanten Mindestlohnerhöhung vor allem Frauen profitieren. Knapp jede Fünfte von ihnen arbeitet den Daten zufolge, die den Funke-Zeitungen vorliegen, derzeit für einen Stundenlohn von weniger als zwölf Euro. Mit 3,5 Millionen weiblichen Beschäftigten hätten damit 56,6 Prozent der bisherigen Mindestlohnbezieherinnen ab Oktober mehr Geld in der Tasche. Zusammen mit den 2,7 Millionen männlichen Mindestlohnbeziehern würden insgesamt 6,19 Millionen Menschen von einem höheren Mindestlohn profitieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.