Digitaler Meldeschein im Hotel: Mecklenburg-Vorpommern prescht vor

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland die digital geleistete Unterschrift beim Check-In ins Hotel als handschriftlich anerkannt und erlaubt den Hotelbetrieben den digitalen Meldeschein. Dies wurde jetzt bei einer offiziellen Veranstaltung im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde bekannt gegeben.

Anwesend bei einer Veranstaltung waren, neben dem parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Philipp da Cunha, Sprecher für Digitalisierung- und Netzpolitik der SPD, auch der NDR, der in einen Fernsehbeitrag über die Neuigkeiten berichtete. Eine Änderung des Meldegesetzes im Bundestag sei nicht zwingend nötig, da dies auf Landesebene entschieden werden könne, so der Tenor der Veranstaltung. Nach diesem Vorbild ist nun im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde der digitale Check in möglich.

Andererseits verpflichten aber noch die Paragraphen 29 und 30 im Bundesmeldegesetz die Beherbergungsstätten dazu, ihre Gäste beim Check-in auf Papier ausgedruckten Meldescheinen unterzeichnen zu lassen. Der Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern macht jetzt trotzdem den digitalen Check-In in den Hotels möglich. Ob diese Rechtsinterpretation des Bundesmeldegesetzes und des Schengener Durchführungsübereinkommens in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich belastbar ist, werden Prüfungen in den nächsten Wochen zeigen.
 

Dass die Papiermeldescheine schon lange nicht mehr zeitgemäß seien, bemängeln Hoteliers und deren Verbände seit Jahren. Papierberge belasten die Umwelt, und die sichere Verwahrung und fachgerechte Entsorgung verursacht Kosten und Bürokratie. Oft kommen zum Meldeschein noch Formulare zum Datenschutz und zu Kurtaxen bzw. Bettensteuern hinzu.

Derzeit prüft auch die Bundesregierung, ob Hotelgäste ihrer Anmeldepflicht künftig auch in digitaler Form nachkommen können. Die Meinungsbildung sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (19/9135) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8584). Laut Bundesmeldegesetzes sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ihre Gäste am Tag der Anreise besondere Meldescheine unterzeichnen zu lassen. Diese Zettel sind ein Jahr lang aufzuheben und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Sie sind zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. In Österreich ist es seit 2002 zulässig, die Meldeangaben digital zu erfassen und mit einer elektronischen Signatur zu bestätigen.

In ihre Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hotelmeldepflicht nicht originär melderechtlich, mit Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung begründet sei. Sie gehe überdies auf eine Vorgabe des Schengener Durchführungsabkommens für Ausländer zurück.

Um die Frage zu klären, ob Hotelanmeldungen sich künftig auch in Deutschland digital abwickeln lassen, seien daher die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die „praktischen Erfordernisse der beteiligten Akteure“ zu berücksichtigen: „Auch bei einer elektronischen Variante muss gewährleistet sein, dass den Sicherheitsbelangen Rechnung getragen wird und insbesondere gerichtsverwertbare Ermittlungsansätze generiert werden können.“ Ob das österreichische Modell auf deutsche Verhältnisse übertragbar sei, werde derzeit „umfangreich“ geprüft.

Für IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe ist das Ausfüllen des Meldescheins ein überholter Prozess, wie er in einem Blog-Post im letzten Jahr unter dem Titel „Handarbeit“ darlegte. Es sei nachvollziehbar, dass beispielsweise die Sicherheitsbehörden auf die Meldescheine setzen – ob es tatsächlich Fahndungs- oder Aufklärungserfolge gebe stellt Luthe infrage. Auch sei es ärgerlich für die Hotellerie, dass etwa die Sharing-Economy von der Meldepflicht nicht betroffen ist. „Es wird Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht“, fordert Luthe. Und weiter: „Es wird also Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht und für eine echte Entbürokratisierung. Die Pflicht zur handschriftlichen Unterzeichnung des Meldescheins gehört auf den Prüfstand und dann zügig abgeschafft, damit auch die Hotels in Deutschland und ihre Gäste in Zeiten der Digitalisierung von schlankeren Check-in-Prozessen profitieren können.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.