Dirk Iserlohe - Gleichstellungsansprüche aus Corona-Hilfen dürfen nicht gelöscht werden

| Politik Politik

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht verboten, die bisher ungenutzte Corona-Linie von 60 Milliarden Euro für einen Klimafonds zu nutzen. Der Bundestag steht in heller Aufregung und die „aktuelle Stunde“ brachte den Kanzler in Verlegenheit. Die Bundesregierung will nun die „60 Milliarden Euro löschen“, so zitierte das Handelsblatt vorhin Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Dabei ist der finanzielle Bedarf für die Corona-Hilfen noch nicht abschließend geklärt. Einige Unternehmen befinden sich immer noch in gerichtlicher Auseinandersetzung, um angemessenen Schadenersatz, bzw. über die Gleichstellung hinsichtlich der gewährten Beihilfen aus den Jahren 2020 bis 2022. 

Die von der vorherigen Bundesregierung festgelegte Begrenzung der Hilfen der Höhe nach habe insbesondere zur Benachteiligung von größeren Unternehmen geführt, argumentiert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe, der erwartet, dass Finanzminister Lindner die Linie nicht löscht, sondern diese so lange bestehen lässt, bis die gerichtliche Klärung, über die von der Regierung willkürlich verhängten Beihilfe-Obergrenzen, erfolgt ist. Einige größere mittelständische Unternehmen aus dem Gastgewerbe beklagen die Wettbewerbsverzerrung durch eine unproportionale Zuordnung der Corona-Beihilfen. „Uns stünden noch ca. 45 Millionen Euro zu, wenn die Bundesregierung uns und unsere Hotels gleichberechtigt – wie einen Einzelbetrieb – behandelt hätte“, so Dirk Iserlohe. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik damals aufgegeben, dass – egal ob freiwillig im Rahmen von Beihilfen oder verpflichtend im Zuge eines Schadenersatzes – einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligt werden dürfen.

Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Iserlohe um die Gleichstellung der Branche. „Es wäre der Hohn, wenn jetzt die 60 Milliarden Euro gelöscht würden und die Regierung den Gerichten später erwidert, sie hätte kein Geld mehr dafür.“ Iserlohe fordert daher von der Regierung, dass sie, wenn sie schon nicht auf die belasteten Unternehmen zugeht, zumindest das Sondervermögen bis zur gerichtlichen Klärung offenhalten muss. Iserlohe dazu weiter: „Das eine ist, dass die frühere Regierung Fehler bei der Verteilung der Hilfen gemacht hat und nun Klageverfahren geführt werden müssen. Was aber nicht geht ist, dass Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck die Hinweise der Rechtsprechung ignorieren und erforderliche Töpfe für Mittel aus  der Vergangenheit einfach schließen. Gerade Wirtschaftsminister Habeck, der in einer Rede am 25. Januar 2023 auf dem Deutschen Gründertag in Berlin sagte: „Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die alle Unternehmen fair und gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort. Nur so können wir Innovation und Wachstum fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern“, müsste doch dafür Verständnis haben.“ Iserlohe fordert deshalb die Regierung erneut auf, sich an den Aussagen Habecks messen zu lassen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Unternehmen vor Diskriminierung und unfairen Beihilfepraktiken zu schützen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Er fragt sich erneut: „Warum müssen wir also diese unangemessene Wettbewerbsverzerrung hinnehmen? Immerhin hat der BGH nun in einem Fall die insoweit benachteiligte Dorint Gruppe zur Revision zugelassen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ihre harte Gangart gegen Cannabis-Konsum hat die Staatsregierung immer wieder betont. Strengere Regeln gelten im Freistaat aber erst jetzt - unter anderem auf Volksfesten und in Gaststätten.

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.