Entwurf für geändertes Infektionsschutzgesetz soll Montag kommen

| Politik Politik

SPD, Grüne und FDP wollen an diesem Montag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorstellen. «Am Montag werden wir dem Parlament einen Gesetzentwurf zur angemessenen und entschlossenen Bekämpfung von Corona vorlegen», sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der «Welt» (Montag). Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte am Sonntagabend in der ARD-Sendung «Anne Will»: «Das sagen wir morgen im Parlament natürlich und den Fraktionen als erstes».

Der Bundestag will am Donnerstag in erster Lesung über ein neues Infektionsschutzgesetz beraten. Am 25. November läuft der Sonderstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus. Göring-Eckardt lehnte eine Verlängerung ab und betonte, notwendig sei eine Lösung, die ausreichend und auch rechtssicher sei. CSU-Chef Markus Söder entgegnete in der ARD, was denn die jetzige Lage sei, wenn nicht eine pandemische.

Aus Fraktionskreisen hatte es am Wochenende geheißen, die drei möglichen Koalitionspartner wollten unter anderem neue Regelungen zum Testangebot festschreiben. Auf eine bundesweite 2G-Regel wollen die Ampel-Parteien verzichten. Wie die «Bild am Sonntag» unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtete, erwägen SPD, Grüne und FDP unter anderem eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Pflegeheimen - unabhängig davon, ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte in der «Bild»-Zeitung (Montag), dies sofort umzusetzen und nicht bis zum 25. November zu warten. Zudem müsse die Testpflicht für die gesamte Altenpflege gelten, «auch für eine Million Menschen, die durch ambulante Dienste zu Hause betreut werden». SPD-Fraktionsvize Wiese betonte in der «Bild»-Zeitung, die Testpflicht sei schon jetzt möglich. «Wir stellen rechtlich klar, was in einigen Ländern bereits praktiziert wird.»

Zu Details der Neuregelung wollte sich die Göring-Eckardt nicht äußern. Zur Frage, ob es eine bundesweite 2G-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, geben soll, sagte sie, das lasse sich aus ihrer Sicht nicht rechtssicher bundesweit machen. Der bayerische Ministerpräsident sprach sich für mehr 2G-Regeln aus und für 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Letzteres bezeichnete auch Göring-Eckardt als richtig.

Vertreter von Grünen und FDP plädierten zugleich dafür, Corona-Bürgertests im Winterhalbjahr wieder kostenfrei anzubieten. «Die Abschaffung der kostenlosen Bürgertests war ein Fehler», sagte FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). Die Wiedereinführung wäre ein Beitrag, um Infektionsketten schneller zu unterbrechen, sagte er. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, sprach sich in der «Welt» ebenfalls für die Rückkehr zu Gratistests aus, mahnte aber Verbesserungen an: «Testergebnisse müssen bei Rückkehr zu kostenlosen Bürgertests verbindlich per QR-Code einlesbar und beispielsweise von Veranstaltern beziehungsweise Gastronomen wie in unseren Nachbarländern ausschließlich digital kontrolliert werden.»

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.