Die Richter haben entschieden: Die Steuerprivilegien für Firmenerben sind in ihrer heutigen Form verfassungswidrig. Für eine Neuregelung des Gesetzes hat die Regierung nun bis zum 30. Juni 2016 Zeit, bis dahin gelten noch die alten Regeln. Kleine und mittlere Betriebe müssen sich jedoch nicht automatisch Sorgen machen. Wie das Gericht betonte, stelle der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen einen legitimen Grund dar, die Betriebe teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien.