Seit Monaten fordert der DEHOGA die Wiedereinführung der vollen Sozialabgabenerstattung bei Kurzarbeitergeld mindestens bis Ende Juni.
Jetzt gab es Bewegung in dieser Frage: Infolge der Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft haben die Ampelfraktionen kurzfristig einen Gesetzentwurf eingebracht, der gestern vom Bundestag und vom Bundesrat im Rahmen der Beschlüsse zum Infektionsschutz verabschiedet wurde. Konkret wird die Bundesregierung ermächtigt, per Verordnung eine vollständige oder teilweise Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge, befristet bis zum 30. September 2022, vorzusehen.