Für Mitarbeiter in Hotels und Restaurants in Bayern genügen auch Schnelltests

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Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen, beschloss das Kabinett am Dienstag in München. Die Erleichterung gelte sowohl, wenn die Corona-Ampel wie derzeit auf Rot stehe, als auch bei Gelb.

«Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll», teilte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Es sei erfreulich, dass ungeimpfte Mitarbeiter durch die praxistaugliche Anpassung der Vorschrift zwar weiter täglich einen Corona-Selbsttest machen müssten, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig seien.

„Problem erkannt – Gefahr gebannt“, mit diesen Worten dankte Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, Ministerpräsident Markus Söder für die schnelle politische Hilfe hinsichtlich des drohenden Mitarbeiterschwundes aufgrund der angeordneten PCR-Testungen aller ungeimpfter und nicht-genesener Mitarbeiter.

„Dies ist ein verantwortungsbewusster Beschluss in zweierlei Hinsicht“, so Inselkammer, „zum einen wird die Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen nicht gefährdet, zum anderen droht nunmehr dem Gastgewerbe kein personeller Shutdown“. Ungeimpfte Mitarbeiter hätten nach der bisherigen Regelung zwei Mal die Woche einen PCR-Test auf eigene Kosten machen müssen. Die Kosten dafür hätten sich pro Mitarbeiter auf ca. 800 Euro je Monat belaufen. „Die nun beschlossene Regelung ist eine große Erleichterung für unsere schwer getroffene Branche“, so Inselkammers Fazit.

Parallel dazu greifen ab heute aber auch verschärfte Maßnahmen. Wie es sich in den vergangenen Tagen bereits angekündigt hat, steht nun in ganz Bayern die Krankenhaus-Ampel auf rot.

Wie bislang (bei Ampelstufe Gelb) gilt nun bei Rot weiterhin:

  • In der Gastronomie und Hotellerie bleibt es bei der verpflichtenden 3G-Plus-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt weiterhin die verpflichtende 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).


Bei Stufe rot wird folgendes unterschieden:


Betreiber und Beschäftigte mit unmittelbarem Kundenkontakt:

  • Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche ein negatives PCR-Testergebnis oder alternativ - wie oben berichtet - jeden Arbeitstag einen aktuellen Antigen-Schnelltest vorgelegen.
  • Betreiber müssen ihre eigenen Testnachweise zwei Wochen aufbewahren.

Beschäftigte ohne direkten Kundenkontakt:

Bei mehr als 10 Beschäftigte inklusive Inhaber gilt: Sofern Kontakt zu anderen Personen (also nicht nur Gästen!) besteht, muss zwei Mal pro Woche ein Schnelltest durchgeführt werden.


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