Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) prangert zu seltene Arbeitszeitkontrollen in Deutschland an. Statistisch gesehen müsse ein Betrieb nur alle 230 Jahre damit rechnen, geprüft zu werden. Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen würden, kontrollierten Behörden immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, sagt die Gesellschaft. Knapp 15.200 Arbeitszeit-Kontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer im vergangenen Jahr durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Linke) hervor, die der NGG exklusiv vorliegt. Danach entdecken die Kontrolleure bei zwei Drittel aller Prüfungen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Von einer „schockierenden Bilanz“ und einem „Kontroll-Desaster“ spricht die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger. „Wenn ein Betrieb rechnerisch nur alle 230 Jahre mit einer Kontrolle rechnen muss, dann droht das Arbeitszeitgesetz – eines der wichtigsten Schutzgesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – zum Papiertiger zu werden.“
Die Aufsichtsbehörden der Länder müssten ihr Personal rasch massiv aufstocken, fordert die Gewerkschaft NGG. Laut Bundesarbeitsministerium beschäftigten die Landesbehörden im Jahr 2016 lediglich 2.965 Aufsichtsbeamte „Statt über Experimentierräume beim Arbeitszeitgesetz nachzudenken, sollte die große Koalition sich lieber um eine wirksame Kontrolle kümmern“, so Rosenberger. Eine Aufweichung des Gesetzes, wie sie Arbeitgeberverbände, allen voran der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), fordern, dürfe es unter keinen Umständen geben, fordert die Gewerkschaft.