In Baden-Württemberg treten weitreichende Corona-Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft

| Politik Politik

Ab sofort gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Besonders für Ungeimpfte und nicht vom Virus genesene Menschen dürfte der Alltag nun vielerorts komplizierter werden. Auch Hotels und Restaurants sind betroffen.

Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.

Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen hingegen jetzt wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

Weitreichende Lockerungen für Geimpfte und Genesene ab Montag

Viele Bereiche des öffentlichen Lebens in Baden-Württemberg stehen von diesem Montag an nur noch Menschen offen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen, gegen das Virus geimpft oder aktuell negativ getestet sind. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die das Staatsministerium in der Nacht zum Sonntag in Stuttgart veröffentlichte. Damit ist klar: Für vollständig geimpfte und genesene Menschen werden die Corona-Beschränkungen im Südwesten inzidenzunabhängig weitgehend aufgehoben, die Maskenpflicht bleibt allerdings vielerorts bestehen.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in Zukunft in zahlreichen Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen, Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie etwa bei Restaurantbesuchen in Innenräumen. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihrer Schule einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen. Ein entsprechender Nachweis müsse allerdings erbracht werden.

All diese Regeln werden unabhängig von der bisher in vielen Bereichen maßgeblichen Sieben-Tage-Inzidenz einzelner Stadt- oder Landkreise angewendet und gelten für ganz Baden-Württemberg. Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern und Veranstaltungen werden komplett aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form erhalten. Sie gilt etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels, Büchereien, bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie beispielsweise auch am Arbeitsort, sofern hier ein Abstand von 1,50 Metern zum Nebenmann oder zur Nebenfrau nicht dauerhaft eingehalten werden kann. In der Schule gilt nach den Sommerferien ab dem 13. September für zunächst zwei Wochen ebenfalls eine generelle Maskenpflicht im Unterricht.

Großveranstaltungen wie Theater- und Konzertaufführungen, Stadt- und Volksfeste, Festivals oder Sportevents sind prinzipiell unter Vollauslastung möglich, wenn nicht mehr als 5000 Menschen teilnehmen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, dürfen die zur Verfügung stehenden Plätze nur noch zur Hälfte besetzt werden - bis zu einer Grenze von maximal 25 000 Menschen. Finden die Events im Freien mit weniger als 5000 Menschen statt und unter der Prämisse, dass immer ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, verlangt das Land von Ungeimpften und Nicht-Genesenen keinen Test.

Allerdings hatten zuletzt mehrere Veranstalter schon schärfere Maßnahmen angekündigt. Einige wollen beispielsweise nur Geimpfte und Genesene reinlassen oder Nicht-Geimpften allenfalls ein kleineres Kontingent an Tickets zur Verfügung stellen. Die Veranstalter können in der Regel so vorgehen, weil sie über das Hausrecht verfügen.

Die grün-schwarze Landesregierung teilte mit, man behalte sich zusätzliche Maßnahmen vor, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärke und eine «Überlastung des Gesundheitswesens» drohe. Dazu werde man neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Auslastung der Intensivbetten, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Die Antigen-Schnelltests sollen noch bis zum 11. Oktober vom Steuerzahler finanziert werden, anschließend müssen die Bürger dafür selbst zahlen. Auch hier gibt es einige Ausnahmen - etwa für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – darunter Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. PCR-Tests, die für Discos und Clubs gebraucht werden, sind in der Regel schon jetzt kostenpflichtig und nochmals deutlich teurer. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.

Die erste Tarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern blieb ohne Ergebnis. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft liegen noch weit auseinander.

Während der Fußball-EM dürfen Berliner Restaurants, Kneipen und Biergärten, die Spiele übertragen, ihre Außenbereiche bis zum Spielende öffnen. Eine entsprechende Verordnung erließ Umweltsenatorin Ute Bonde.

MV-Tourismusminister Meyer sorgt sich um die Auslandswerbung der Deutschen Zentrale für Tourismus. Die Bundesmittel sollen gekürzt werden, sagt er. Dagegen macht er jetzt mobil.

Der Zoll ist am Samstag in Hotels und Gaststätten bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Insgesamt seien rund 2400 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz, teilte die Generalzolldirektion am Abend in Bonn mit.

Frust im Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP: Bei der Europawahl hängt die Union die Konkurrenz ab, die AfD landet mit großem Plus auf Platz zwei. Im Osten liegt sie sogar vorn.

Angesichts der Herausforderungen zählen mehr denn je Vernetzung, das Bündeln der Kräfte und das Schaffen von Synergien. Vom 2. bis 4. Juni kamen dazu in Warnemünde die deutschsprachigen Verbände der Hotellerie und Gastronomie zu ihrem traditionellen Jahrestreffen zusammen.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Nach Protesten des DEHOGA Bayern zieht die Bahn das Kampagnenmotiv jetzt zurück.