Infektionsschutzgesetz: Ampel will heute Corona-Kurs neu bestimmen

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Mitten in ihren Koalitionsverhandlungen wollen SPD, Grüne und FDP mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Corona-Kurs in Deutschland neu bestimmen. Der Bundestag debattiert an diesem Donnerstag über die entsprechenden Pläne. Was vorgesehen ist, steht bei Tageskarte

Nach wochenlanger öffentlicher Zurückhaltung will dabei auch der amtierende Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz sprechen. Scholz und den Ampelpartnern waren von führenden Unions-Politikern unzureichende Reaktionen auf die sich immer weiter zuspitzende Corona-Lage vorgeworfen worden. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann hielt dagegen. «Wir verankern in dem neuen Paket Maßnahmen, die bislang noch gar nicht vorgesehen waren» sagte er der «Augsburger Allgemeinen» (Donnerstag).

 

Epidemische Lage:

Die voraussichtlichen Ampel-Partner wollen die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen lassen - gegen den Willen der noch amtierenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und unter anderem von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Seit Tagen steigen die Corona-Infektionszahlen stark, am Donnerstag registrierte das Robert-Koch-Institut zwei Höchstwerte: Die Zahl der Neuinfektionen stieg um mehr als 10 000 auf 50 196, die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 249,1. Die Ampel-Partner hatten erklärt, sie hielten die Pandemie-Notlage als Basis für Corona-Maßnehmen trotzdem nicht mehr für rechtssicher, weil viele Menschen geimpft sind.

Künftige Möglichkeiten für die Länder:

Ersetzt werden soll diese epidemische Lage durch einen kleineren Katalog möglicher Maßnahmen, die die Länder ergreifen können. In dem 44-Seiten-Entwurf der voraussichtlichen Ampel-Partner sind Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Schulen oder Hochschulen als Möglichkeiten für die Länder weiter vorgesehen. Dazu zählen auch eine mögliche Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants. Solche Maßnahmen sollen laut dem Entwurf nur noch bis zum 19. März 2022 zur Anwendung kommen können. Schon ab Ende November nicht mehr möglich sein sollen pauschale Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Veranstaltungen.

Corona-Tests:

Auf den Weg kommen soll 3G am Arbeitsplatz. Beschäftigte in Präsenz sollen grundsätzlich geimpft, genesen oder auf Corona getestet sein müssen. Derzeit erarbeitet das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Vorlage, die voraussichtlich im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazukommen soll. Am Donnerstag in einer Woche sollen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Parlament und tags drauf im Bundesrat beschlossen werden. Außerdem sollen unter anderem die kostenlosen «Bürgertests» ab kommender Woche wieder eingeführt werden. Ein entsprechender Entwurf des geschäftsführenden Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) war am Mittwoch bekannt geworden.

Konferenz von Bund und Ländern:

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte am Mittwochabend schnellstmöglich eine neue Ministerpräsidentenkonferenz. «Wir brauchen hier wieder eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung», sagte die CDU-Politikerin. «Das Coronavirus nimmt keine Rücksicht darauf, ob wir gerade eine geschäftsführende Regierung haben, ob wir gerade Koalitionsverhandlungen haben», betonte die Kanzlerin. Einige Länderchefs wie die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz hatten eine rasche Bund-Länder-Runde nicht als nötig angesehen. Die FDP im Bundestag hatte grundsätzlich die Notwendigkeit einheitlichen Handelns bestritten und auf die unterschiedliche Corona-Lage in den Ländern verwiesen.

Ausweitung von 2G:

Während die einen seit Tagen immer lauter fordern, dem Anstieg der Zahlen im Grundsatz flächendeckend 2G in Deutschland entgegenzusetzen, lehnen andere dies ab. 2G bedeutet, dass Ungeimpften der Zugang zum Beispiel zu Veranstaltungen oder Gaststätten verwehrt wird. Die Regelungen in den Ländern sind hier sehr unterschiedlich. In Sachsen gilt seit Anfang der Woche 2G, Berlin zieht kommenden Montag nach, in Bayern wird es in weiten Bereichen angewandt. Anderswo reichen Tests, wobei auch hier die Bandbreite hoch ist: Während einige Länder für bestimmte Bereiche PCR-Tests verlangen, reicht bei anderen ein Schnelltest. Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen, wie lange vorher der Schnelltest maximal durchgeführt werden muss.

Ein Problem sind aber die Kontrollen der Corona-Zugangsregeln. Kommunalverbände ermahnen nun Gastronomen und Veranstalter. «Da sind also die Gastronomen und Veranstalter in der Pflicht und dürfen sich keinen schlanken Fuß machen», sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Richard Sager, kündigte in der «Rheinischen Post» (Donnerstag) verstärkte Überprüfungen an. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte in der ARD-Sendung «Maischberger. Die Woche»: «Das muss ganz streng kontrolliert werden.» Wenn beispielsweise ein Restaurant 2G nicht kontrolliere und dann auffalle, sollte das zu sechs Wochen Schließung führen.

Wie sieht es mit einer Impfpflicht aus?

Die jetzige Bundesregierung und auch die Ampel-Parteien lehnen sie ab. Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet aber eine Corona-Impfpflicht zumindest für bestimmte Berufsgruppen. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sprachen sich 44 Prozent sogar dafür aus, alle Menschen in Deutschland zur Immunisierung gegen das gefährliche Virus zu verpflichten. Weitere 24 Prozent wollen die Pflicht auf einzelne Berufsgruppen wie Pflegekräfte oder Krankenhauspersonal beschränken. Nur 27 Prozent sind generell gegen eine Impfpflicht. (dpa)


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